Rund 250 Feuerwehranwärter absolvieren jährlich im Landkreis Neustadt die Grundausbildung, allerdings an den einzelnen Standorten unterschiedlich. Künftig soll diese Ausbildung landkreisweit vereinheitlicht und auch organisatorisch auf neue Beine gestellt werden.
Die Arbeitsgruppe „Ausbildung“ hat dazu im Auftrag von Kreisbrandrat Marco Saller eine eigene Ausbildungsrichtlinie für die (MTA) erarbeitet. Dieser Arbeitsgruppe gehören die Kreisbrandmeister Andreas Götz (Arbeitsgruppenleiter), Reiner Kopp, Sebastian Hartl und Matthias Schmidt an. Optisch „aufgehübscht“ und zum Download im Internet verarbeitet wurde die Richtlinie schließlich von Kreisbrandmeister Alexander Kleber. Im Katastrophenschutz- und Atemschutzzentrum in Neuhaus wurde sie jetzt vor Kommandanten und Ausbildern vorgestellt. Und die Reaktionen sind durchwegs positiv. Landrat Andreas Meier, selbst aktiver Feuerwehrmann, nannte die neue Richtlinie eine "top Arbeitsgrundlage" für die Ausbildung der jungen Feuerwehranwärter. „Es gibt nichts wichtigeres als den Nachwuchs an den Einsatzdienst heranzuführen.“ Er dankte der neuen Kreisbrandinspektion für dieAusarbeitung der Richtlinie.
„Unser Ziel war es, die Ausbildung zu standardisieren“, sagte Kreisbrandmeister Andreas Götz. „Wir haben jetzt von Eslarn bis Vorbach die gleichen Qualitätsmaßstäbe.“ Auch zukünftig liege die Verantwortung bei den örtlichen Kommandanten. Mit der neuen Richtlinie wird den Feuerwehren aber eine Hilfestellung an die Hand gegeben, wie die Ausbildung vor Ort durchgeführt werden soll. Die Ausbildung besteht künftig aus zwei Teilen (Modulen). Das Basismodul wird als Lehrgang durchgeführt. Hier erlernen die Feuerwehranwärter das Grundhandwerk. Gewünscht sei von der Kreisbrandinspektion dabei ausdrücklich die Zusammenarbeit von mehreren Feuerwehren. Damit solle jungen Feuerwehrler aus kleinen und großen Feuerwehren eine gleich gute Ausbildung ermöglich werden. Großen Wert legte man aber darauf, die Ausbildung flexibel zu halten, um auf örtliche Gegebenheiten eingehen zu können, so Kreisbrandmeister Andreas Götz.
Wann und wo ein Thema ausgebildet werden soll, können die Feuerwehren selbst planen. Nur zum Lehrgangsbeginn und zu den Prüfungen kommt eine Führungskraft der Kreisbrandinspektion. Auch die Teilnehmerunterlagen werden von der Kreisbrandinspektion zur Verfügung gestellt. Das Basismodul schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Das zweite Modul erlernen die Feuerwehranwärter während der nächsten zwei Jahre in ihrer eigenen Feuerwehr im normalen Übungs- und Ausbildungsbetrieb. Danach erfolgt die Abschlussprüfung zum „Truppführer“. Um dafür zugelassen zu werden muss der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und die beiden Module erfolgreich durchlaufen haben.
















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