Neukirchen
07.06.2018 - 17:48 Uhr

Knappes Ja für Einfamilienhaus

Zwei Bauvoranfragen stoßen im Gemeinderat Neukirchen auf geteilte Meinungen.

(bt) Die Diskussion und Beschlussfassung über eine Reihe von Bauvorhaben prägte den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung im Rathaus. Während eine Unterstellhalle in Lockenricht, eine Holzlege und die Erweiterung einer physiotherapeutischen Praxis in Neukirchen auf keine Einwände stießen, gab es bei zwei Voranfragen erheblichen Diskussionsbedarf. Die Entscheidungen fielen nicht ohne Gegenstimmen.

Ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage soll in der Gemarkung Holnstein an einer Stelle entstehen, wo sich schon andere Häuser befinden. Es blieben aber Zweifel, ob sich der Neubau in die dörfliche Landschaft einfüge, erläuterte Bürgermeister Winfried Franz. Dies zu prüfen, sei aber nicht die Aufgabe des Gemeinderates. Dies sah auch Christian Beyer so. Ob ein Bau erlaubt sei oder nicht und welche Auflagen der Bauherr zu erfüllen habe, entscheide das Landratsamt.

Kein Bebauungsplan

Gemeinderat Hans Zacharias machte darauf aufmerksam, dass für dieses Gebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliege. Es erschien ihm sinnvoll, diese Lücke zu schließen. Es könnten ja auch noch weitere Bauwillige auf die Gemeinde zukommen. Für die Frage, was mit dem Oberflächenwasser passiere, interessierte sich t Hans Sebald.

Bei einem Ortstermin des Bauausschusses mit Anliegern habe es keine einheitliche Meinung gegeben, schilderte 2. Bürgermeister Wolfgang Rattai. Daran dürfte ein weiteres Treffen kaum etwas ändern, so unterschiedlich wie die Auffassungen seien. Während Bürgermeister Winfried Franz auf die abschließende Entscheidungsbefugnis im Landkreis hinwies, glaubte Gemeinderätin Birgit Berendes, dass sich die Behörde in aller Regel daran orientiere, ob das gemeindliche Einverständnis vorliege oder nicht. Der Gemeinderat stimmte der Voranfrage schließlich mit neun gegen sechs Stimmen zu. Die geäußerten Einwände werden dem Landratsamt mitgeteilt.

Nicht ganz so kontrovers verlief die Beratung über eine Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Büchelberg. Unter erschwerten Bedingungen wäre eine Erschließung des Geländes möglich, sagte der Bürgermeister. Vor einer Entscheidung sollte geklärt werden, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, forderte Hans Sebald. Das werde ähnlich ausfallen wie bei dem Bauvorhaben in Holnstein, befürchtete Christian Sperber. Unter der Voraussetzung, dass die Erschließung geklärt sein muss, erteilte der Gemeinderat mit 13 zu zwei Stimmen das Einverständnis.

Antrag auf Bürgerentscheid

Mit 281 gültigen Unterschriften habe der Antrag auf einen Bürgerentscheid über den Solarpark Schönlind die in der Bayerischen Gemeindeordnung geforderte Zahl übertroffen, teilte Bürgermeister Winfried Franz mit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: "Sind Sie dafür, dass der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die betroffenen Grundstücke Fl. Nr. 220 und 37, Gemarkung Trondorf, als landwirtschaftliche Nutzfläche bestehen bleibt und somit kein Solarpark Schönlind (als Sondergebiet im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans) errichtet wird?" Nach einer inhaltlichen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung werde der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerentscheides beschließen.

Der Verfahrensweg für den Solarpark Neukirchen läuft derweil weiter. Während der Bürger- und Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen ein, die Landschaftsarchitekt David Neidl in den Planentwurf eingearbeitet hat. Den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig.

 
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