Laut Polizei touchierte am Dienstagnachmittag ein auswärtiger Sattelzug beim Abbiegen aufgrund der engen Straßenverhältnisse die Dachrinne eines Anwesens und beschädigte diese. Der Fahrer bemerkte den Schaden, hielt sein Fahrzeug an, sah sich den Schaden an und sprach mit dem Geschädigten. Anschließend setzte er seine Fahrt jedoch ohne Angabe der erforderlichen Daten für eine Schadensregulierung einfach fort. Die vom Geschädigten herbeigerufene Polizeistreife konnte die Halterfirma zügig ermitteln und die telefonische Rückbeorderung des Fahrers zurück zum Unfallort veranlassen. Die Höhe des Sachschadens wurde mit 400 Euro beziffert.
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