Mit über 20 Stellungnahmen und Einwänden zum Teilflächennutzungsplan Hartgesteinsabbau befasste sich am Donnerstagabend der Neunburger Stadtrat. Jeweils einstimmig fiel die Entscheidung bei der Abwägung der einzelnen Punkte. "Wir sind völlig offen in diesen Prozess hineingegangen", betonte Bürgermeister Martin Birner.
Ursprünglich war der Gutachter von 58 Flächen in der Größenordnung von insgesamt 1400 Hektar ausgegangen. Übrig blieben 213 Hektar im Bereich der Stadt Neunburg, die für den Abbau von Gneis und Granit überhaupt infrage kommen. Das beauftragte Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg hat dafür sieben sogenannte Konzentrationszonen ausgemacht, deren Fläche etwa zwei Prozent des gesamten Stadtgebiets beträgt.
Die Areale, die sich potenziell für Gesteinsabbau eignen, befinden sich vor allem in der östlichen Stadtgebietshälfte. Auch südlich der Kernstadt sind Flächen mit großer Ausdehnung vorhanden. Minimal 10,7 und maximal 78,4 Hektar groß sind die jeweiligen Zonen.
Staub und Lärm
Ins Rollen gebracht hatte die Flächensuche ein Antrag der Firma Seebauer Tiefbau GmbH auf Erweiterung eines Steinbruchs. Der Stadtrat hatte dies abgelehnt. Argumentiert wurde damals nicht zuletzt mit der Beeinträchtigung durch Staub und Lärm, die auf die Bewohner in Penting zugekommen wäre. Allerdings sah sich das Gremium auch in der Pflicht, eine Alternative zu bieten. Jetzt ist man mit den Entfaltungsmöglichkeiten einen Schritt weiter.
Bereits im Oktober 2018 hatte der Stadtrat Stellungnahmen und Anregungen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Auf der Grundlage von zunächst acht Konzentrationsflächen erfolgte die öffentliche Auslegung. 54 Fachstellen nahmen dazu Stellung. Nach Abgrenzung einiger Zonen und der Festlegung auf eine Mindestgröße von fünf Hektar blieben sieben geeignete Flächen übrig. "Insgesamt stünde damit im gesamten Stadtgebiet genügend Raum für den Abbau von Hartgesteinen zur Verfügung", so die Einschätzung der Verwaltung.
Vorrang garantiert
Aus Sicht von Verwaltung und Planungsbüro wird damit den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung im Sinne des Baugesetzbuches stellt, im besonderen Maße Rechnung getragen. Jetzt habe die Kommune sicherzustellen, dass sich der Hartgesteinsabbau an den vorgesehenen Standorten auch gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Die betreffenden Areale seien aufgrund der Eigentumssituation auch verfügbar, so die Verwaltung. Der Stadtrat nahm das Paket an Anregungen zur Kenntnis. Einstimmig erfolgte dann der Feststellungbeschluss zur Ausweisung der Konzentrationsflächen für Hartgesteinsabbau. Nur am Rande wurde dabei deutlich, dass der bislang einzige Steinbruch bei Penting nicht in einer dieser Konzentrationszonen liegt. Das gilt auch für das damals von der Firma anvisierte Gelände für eine Erweiterung. "Der vorhandene Steinbruch unterliegt dem Bestandsschutz", so der ebenfalls einstimmige Beschluss zu einem Hinweis des Bayerischen Industrieverbands "Baustoffe, Steine und Erden". "Eine Erweiterung ist allerdings nicht möglich", so das Fazit.













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