47 Personen wurden bei Unfällen verletzt, vier weniger als im Jahr zuvor. In 64 Fällen kam es zu hohem Sachschaden. Die Zunahme der Kleinunfälle (433) führt Polizeihauptkommissar Markus Schmitt auf den Anstieg der Wildunfälle von 282 auf 311 zurück. „Diese Entwicklung macht uns echt Sorgen“, gesteht der Inspektionsleiter.
Ungenügender Sicherheitsabstand rangiert auf Platz eins der Unfallursachen. Es folgen Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Vorfahrtsverletzungen. Vier Verkehrsunfälle ereigneten sich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei Nässe und Schneeglätte. Die Beamten hatten 127 Stunden lang das Handlaser-Messgerät im Einsatz, registrierten dabei 80 Vergehen und sprachen neun Fahrverbote aus. Außerorts lag die höchste gemessene Geschwindigkeit bei 145 km/h anstatt der erlaubten 100 auf der B 85 bei Bodenwöhr. Innerorts, in der „Neuen Straße“ in Erzhäuser, wurde ein Pkw-Lenker mit 89 km/h, anstatt der erlaubten 50 km/h erwischt. Gegen diesen Verkehrsteilnehmer wurde ein Bußgeld von 160 Euro verhängt. Hinzu kamen zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot. Bei drei Unfällen war Alkohol im Spiel. Drei Fahrzeuglenker standen unter Drogeneinfluss. Zwölf Verkehrsteilnehmern wurde vor Fahrtantritt der Fahrzeugschlüssel abgenommen.
Spitzenreiter unter den Alkoholsündern war ein 43-Jähriger Pkw-Lenker mit 2,5 Promille, der mit seinem Fahrzeug nachts in Bodenwöhr unterwegs war und kontrolliert wurde. „Den Führerschein konnten wir nicht sicher stellen, denn der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis“, erinnert sich Markus Schmitt.
Im Jahr 2020 wurden der Polizeiinspektion 45 Verkehrsunfallfluchten angezeigt. 15 davon konnten geklärt werden. Der entstandene Schaden beträgt rund 58 000 Euro. Die 427 ausgestellten Verwarnungen brachten knapp 10 000 Euro in die Staatskasse.
Die PI Neunburg vorm Wald beteiligte sich im Laufe des Jahres gemäß dem Verkehrssicherheitsprogramm 2020 an diversen Aktionstagen. Dazu zählen die Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, Kontrolle des Schwerlastverkehrs, Durchführung von Präventionsveranstaltungen, Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit mittels Handlasermessgerätes, sowie die widerrechtliche Benutzung von Mobiltelefonen.















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