Der in der jüngsten Sitzung vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung stimmten die Gemeinderäte zu, die entsprechende Gebührensatzung für die öffentliche Entsorgung sämtlicher Grüngutabfälle wurde geändert. Demnach beträgt die Gebühr für einen Berechtigungsschein künftig 33 Euro im Jahr 2021 statt bisher 30 Euro.
Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung waren die Ermittlung der Kostendeckung für 2019 und die vorläufige Ermittlung für 2020. Vergangenes Jahr hat die Firma Wunderlich in Marktleuthen die holzigen Abfälle zweimal gehäckselt und abgefahren. Für das Häckseln war 2020 eine Kostensteigerung von 25 Euro je Kubikmeter, für die Abfuhr eine Preiserhöhung von 2 Euro je Kubikmeter zu verzeichnen. Daraus ergab sich eine Kostensteigerung von insgesamt 1890 Euro. Das Grüngut entsorgt ein beauftragter Neusorger Landwirt, er erhält dafür 5 Euro pro Kubikmeter.
Neben den gemeindlichen Anlieferungen wurden auch Anlieferungen von der Fichtelnaabschule und den Sportvereinen berücksichtigt. Demnach wurden im Vorjahr 553 Kubikmeter Grüngut und 624 Kubikmeter holzige Abfälle entsorgt. Für das laufende Jahr wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nur jeweils einmal Häckseln und Abfahren der holzigen Abfälle angesetzt. Einschließlich der Grüngutentsorgung wurden Gesamtkosten in Höhe von 10 577 Euro ermittelt. Hinzu kommt eine vorläufige Unterdeckung im Jahr 2020 von 3792 Euro. Nach Abzug der gemeindlichen Anlieferungen sowie der Fichtelnaabschule und der Sportvereine wurden verbleibende Kosten für 2021 in Höhe von 10 703 Euro ermittelt.
Unter Berücksichtigung der im Vorjahr 317 ausgegebenen Berechtigungsscheine ergab sich für heuer eine Anlieferungsgebühr von abgerundet 33 Euro (2020: 30 Euro). Die dem Gremium vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wurde im vollen Umfang anerkannt und im anschließenden Tagesordnungspunkt die Gebührensatzung für die öffentliche Entsorgung von Grüngut geändert. Sie tritt zum 1. März in Kraft.
In der ersten Februarsitzung hatte der Gemeinderat die Gründung eines Kindergartenausschusses als weiteres kommunales Ausschussgremium beschlossen. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts musste geändert werden. Der entsprechende Beschluss hierzu war einstimmig. Die damit geänderte Satzung tritt ebenfalls zum 1. März in Kraft.
Gleiches gilt für die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Neusorg: Dies betrifft insbesondere Paragraf 18 bezugnehmend auf Sitzungen und Beschlussfähigkeit. Hintergrund: In naher Zukunft soll die Bayerische Gemeindeordnung durch einen zusätzlichen Paragrafen (Artikel 47a) ergänzt werden, der es zulässt, dass Gemeinderatsmitglieder virtuell an einer Sitzung teilnehmen. Demnach bezieht sich die Satzungsänderung der Geschäftsordnung auf die Ergänzung, dass es ist möglich, Gemeinderatsmitglieder virtuell mit Bild und Ton zur Sitzung zuzuschalten. Die Zustimmung zur vorgelegten Satzungsänderung, die ebenfalls ab 1. März gilt, erfolgte einstimmig.
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