Zum Antrag der CSU-Fraktion auf Festlegung der Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle auf dem gemeindlichen Bauhof gab es im Gemeinderat keine Einwände. Start soll immer der 15. März sein. Zur Schließung hatte die Verwaltung – aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre – den 30. November vorgeschlagen. Das fand im Gremium ebenfalls die Zustimmung und wird in der Satzung über die Entsorgung von Grüngut festgehalten.
In der bestehenden Satzung ist auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren verankert und sieht eine Geldbuße in einer Spanne von 1 Euro bis 2500 Euro vor. Die Bußgeldhöhe wurde in Verbindung mit der Festlegung der Öffnungszeiten konkret festgelegt und soll ebenfalls in der Satzung verankert werden. Demnach wird bei einer Grüngutanlieferung eines Gemeindebürgers ohne Berechtigungsschein eine Geldbuße von 100 Euro zusätzlich der jeweiligen Grüngutgebühr erhoben. Das Bußgeld für eine Entsorgung von Grüngut durch einen auswärtigen Anlieferer beträgt 200 Euro.
In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Maisitzung eine Videoüberwachung des Vorplatzes des Bauhofgeländes beschlossen hat. Die Bestellung der Videokamera erfolgte bereits durch die Verwaltung. Diese wurde zudem beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eine satzungskonforme Möglichkeit aufzuzeigen, wie eine Sanktion erfolgen könne. Damit einhergehend ist ein entsprechendes Hinweisschild „Videoüberwachung“ gut sichtbar anzubringen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Peter König soll künftig auf den Berechtigungsscheinen zur Entsorgung von Grün- und Holzabfällen das Kfz-Kennzeichen festgehalten werden, so dass eine Kontrolle möglich ist, ob der jeweilige Anlieferer von Grüngut auch dazu berechtigt ist.
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