Neusorg
25.06.2021 - 08:47 Uhr

Wohngebiet trifft Mischgebiet

In der Gemeinderatssitzung haben die Räte die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neusorg-Mitte" beschlossen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neusorg-Mitte“ (im Bild ein Teil im westlichen Bereich) wurden die Voraussetzungen für zeitgemäßes Bauen geschaffen. Bild: br
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neusorg-Mitte“ (im Bild ein Teil im westlichen Bereich) wurden die Voraussetzungen für zeitgemäßes Bauen geschaffen.

„Jetzt sind wir einen Schritt weiter und am Ende des Weges angekommen“, sagte Bürgermeister Peter König zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neusorg-Mitte“. In der öffentlichen Auslegung sind keine Einwände - weder von beteiligten Trägern öffentlicher Belange noch von privat - erhoben worden. Mit Satzungsbeschluss erlangt somit der Bebauungsplan seine Rechtskraft.

Insgesamt 22 000 Quadratmeter

Bereits im September vorigen Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, das Verfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neusorg-Mitte“ zwischen der Bürgermeister-Lohr-Straße im Süden und der Friedensstraße im Norden mit einer Gesamtfläche von etwa 22 000 Quadratmetern in die Wege zu leiten. Dazu hatte das Planungsbüro von Architekt Christoph Faltenbacher in Naila den ersten Entwurf erstellt und die „berührten“ Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

Die Stellungnahmen in diesem Anhörungsverfahren hatte der Gemeinderat in seiner Februarsitzung zur Kenntnis genommen. Diese hat das Planungsbüro Faltenbacher mit den Abwägungen in die 1. Änderung des Bebauungsplanes aufgenommen und erneut die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung beschlossen.

Innerhalb der Auslegungsfrist wurden keine gravierenden Einwände zum überarbeiten Entwurf erhoben; sofern notwendig, wurden sie in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen, mit dem Satzungsbeschluss erlangt der Bebauungsplan seine Rechtskraft.

Allgemeines Wohngebiet

Der überarbeitete Bebauungsplan sieht ein allgemeines Wohngebiet vor mit einem im östlichen Bereich angrenzenden bereits bebauten Mischgebiet. Durch die geänderten plan- und textlichen Festsetzungen sei die Voraussetzung für eine zeitgemäße Bebauung geschaffen worden. Innerhalb des Baugebietes sind noch acht Bauparzellen unbebaut. Sie können nun unter Zugrundelegung der nunmehr geschaffenen Festsetzung nach Abschluss der Erschließungsarbeiten bebaut werden. Die Parzellen haben eine Größe zwischen 800 und 2000 Quadratmeter. Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugebietes, das sich auf zwei Teilbereiche gliedert, erfolgt im westlichen Bereich über den Höhenweg.

„Jetzt sind wir einen Schritt weiter und am Ende des Weges angekommen.“

Bürgermeister Peter König zur 1. Änderung des Bebauungsplans

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Neusorg24.06.2021
 
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