Durch das „Modernisierungsgesetz“ des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wurde unter anderem, so heißt es in den Unterlagen für die Septembersitzung des Gemeinderates von Neusorg, „die grundsätzliche staatliche Stellplatzpflicht abgeschafft". Daher gelte die Stellplatzpflicht laut Bürgermeister Peter König „künftig nur noch dann, wenn die jeweilige Gemeinde dies durch eine Satzung anordnet". Ausdrücklich betonte König aber, dass von der Regelung lediglich künftige, nicht aber bestehende Bauanträge (für die gilt der Bestandsschutz) betroffen seien.
Besteht keine gemeindliche Stellplatzverordnung, müsse laut Verwaltung beziehungsweise Peter König der Bauträger bei Neubauten oder neu zu schaffendem Wohnraum "keine Stellflächen mehr zur Verfügung stellen". Damit aber, so verdeutlichte das Gemeindeoberhaupt, „könnte das Problem entstehen, dass immer mehr Kraftfahrzeuge auf gemeindlichen Straßen und Wegen geparkt werden.“ Dies könnte vor allem in den Wintermonaten zu Behinderungen führen, unterstrich König.
Ab 1. Oktober in Kraft
Daher lag es auf der Hand, eine ab Oktober geltende Satzung zu erlassen. Darüber waren sich Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderäte im Klaren. „Wir sollten eine ordnende Hand walten lassen“, rechtfertigte Bürgermeister Peter König den Erlass. Diskussionsbedarf gab es beim Punkt „Gebäude mit Wohnungen“ beziehungsweise über die Anzahl der Stellflächen. König empfahl, den Status Quo (ein Stellplatz je Wohnung) zu belassen. Die gleiche Meinung vertrat auch Gemeinderat und 2. Bürgermeister Oliver Becher. „Ich denke, dass wir das nicht hochschrauben müssen. Sonst knebeln wir die Bauwilligen", unterstrich Becher in aller Deutlichkeit und erinnerte daran, dass „Bauen nicht billig“ sei.
Gemeinderätin Erni Rühl, 3. Bürgermeisterin von Neusorg, kommentierte die Satzung als „sinnvoll und auch gut". Dennoch gab sie zu bedenken, dass Familien oft auf mehr als nur ein Auto angewiesen seien und in der Satzung folglich zwei Stellplätze sinnvoller wären. Rühl verwies auf die ursprünglich zwei in der Ursprungsfassung geforderten Stellflächen und empfahl, den vorgelegten Text so zu belassen. Der gleichen Meinung war Christian Heinl, der sich, wie Rühl, für zwei Stellflächen pro Wohnung aussprach.
Bürgermeister Peter König sah die Regelung (nur ein Stellplatz und nicht zwei pro Wohnung) deutlich gelassen. „Das wird uns langfristig nicht weh tun“, meinte er in der Sitzung, in der schließlich nach ausgiebiger Debatte eine Einigung erzielt wurde. Auf einstimmigem Beschluss des Gemeinderates erlässt die Gemeinde Neusorg beziehungsweise deren Verwaltung eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellflächen für Kraftfahrzeuge. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.
Einstimmiges Votum
Keinerlei Einwände gab es vonseiten der Gemeinderäte beim Punkt "Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes" der Stadt Waldershof. Als Nachbarkommune war Neusorg aufgefordert, diesbezüglich eine Stellungnahme abzugeben. "Es sind für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg keine nachteiligen Auswirkungen zu befürchten", erklärte Bürgermeister Peter König und empfahl, dem zuzustimmen. Das Votum war einstimmig.
Seit Juni 1991 pflegt Neusorg eine Gemeindepartnerschaft mit Skalna (ehemals Wildstein) in Tschechien. Regelmäßig finden Begegnungen zwischen den einzelnen Vereinen und Organisationen statt. Vor allem die Schulen beider Gemeinden pflegen einen engen Kontakt. Noch heute leben in Skalna viele sudetendeutsche Landsleute, die deutsches Brauchtum und Traditionen pflegen.
Begleitet von einem mehrstündige Programm am 16. Oktober treffen sich die Gemeinderäte und deren Bürgermeister diesmal in Neusorg. Geboten sind ein Abendessen und ein gemeinsamer Rundgang durch den Fichtelnaab-Ort. Auf dem Programm steht ein Besuch der, so Bürgermeister König, „vorzeigbaren“ Fichtelnaabtalschule.
Stellplatzsatzung für Neusorg
- Gültigkeitsbereich: Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung neuer Anlagen im Gemeindegebiet Neusorg. Es gilt der Bestandsschutz.
- Vorrang haben Regelungen in Bebauungsplänen oder anderer städtebaulicher Satzungen, die vom beschlossenen Regelwerk abweichen.
- Für Stellplätze in Garagen gelten die baulichen Anforderungen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Bei Wohngebäuden wird je ein Stellplatz pro Wohneinheit vorgeschrieben. Ursprünglich war die doppelte Anzahl vorgesehen, was aber verworfen wurde,
- Das gleiche gilt bei Anwesen mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen, Sport-, Verkaufs- und Versammlungsstätten (ausgenommen sind Kirchen).
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