Neusorg
10.12.2020 - 14:09 Uhr

Wasser wird in Neusorg teurer

Kleinvieh macht mitunter auch in Neusorg Mist. Für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung müssen die Bürger ab dem kommendem Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen.

Der Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Neusorg (Bild) ist nur mit kostendeckenden Gebühren zu bewerkstelligen. Bei der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung wurde eine Erhöhung um 20 Cent auf 3,11 Euro ab dem kommenden Jahr ermittelt. Bild: br
Der Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Neusorg (Bild) ist nur mit kostendeckenden Gebühren zu bewerkstelligen. Bei der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung wurde eine Erhöhung um 20 Cent auf 3,11 Euro ab dem kommenden Jahr ermittelt.

Auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnungen steigt der Wasserpreis um zehn Cent auf 2,37 Euro, die Abwassergebühr um 20 Cent auf 3,11 Euro. Die Entscheidung zu diesen beiden zentralen Tagesordnungspunkten in der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Rektor-Haindl-Aula war jeweils einstimmig.

Wie Bürgermeister Peter König zur Beratung der beiden Tagesordnungspunkte zum Ausdruck brachte, gelte das Prinzip, dass der Betrieb der beiden kommunalen Einrichtungen mit kostendeckenden Gebühren zu bewerkstelligen sei. Mit ausschlaggebend für die Erhöhung des Wasserpreises ist der Rückgang beim Verbrauch um rund 500 Kubikmeter auf 79 145 Kubikmeter. „Wenn wir mehr Wasser verkaufen würden, wären die Gebühren geringer“, so die Anmerkung des Gemeindeoberhaupts. Er bezeichnete es zudem als einen wichtigen Punkt, dass bei den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 52 000 Euro zusätzlich 10 000 Euro für wasserrechtliche Erlaubnisse zu Buche schlagen.

Der errechnete Gebührenbedarf für 2021 beläuft sich auf 201 153 Euro. Nach Abzug der Grundgebühr in Höhe von 13 310 Euro ergibt sich ein Gebührenbedarf für die Wassergebühr von 187 843 Euro. Bezogen auf den Wasserverbrauch ergibt sich daraus gegenüber diesem Jahr eine Anhebung um zehn Cent auf 2,37 Euro je Kubikmeter.

Durch Günther Fütterer, Sprecher der CSU-Fraktion, wurde die Erhöhung bedauert und bezeichnete diese als Belastung für die Bürger. Dennoch haben diese die Gewissheit, dass die Trinkwasserversorgung gewährleistet sei. Auf seinen Appell, so sparsam wie möglich zu wirtschaften, gebe es nach Einschätzung des Rathauschefs nur ein geringfügiges Einsparpotenzial. Auf die erstklassige Wasserqualität verwies SPD-Fraktionssprecher Robert König. Der monierte die Forderung des Gesetzgebers hinsichtlich der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Dennoch, so der Sprecher, werden die Verbrauchsgebühren im Rahmen gehalten. Im Landkreisvergleich sei es für die Kommune ein stolzer Preis, so die ÜWG-Fraktionssprecherin Erni Bühl. Auch für sie galt, „wo kann noch eingespart werden“.

Noch eine Anhebung

Bei der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasseranlage wurde ebenfalls eine notwendige Anhebung ermittelt und zwar um 20 Cent auf 3,11 Euro je Kubikmeter. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 ergab einen Bedarf in Höhe von 281 169 Euro, nach Abzug der Grundgebühr in Höhe von 46 060 Euro und beläuft sich diese letztendlich auf 235 109 Euro. Bei einem Abwasseranfall von 75 482 Kubikmeter, wurde eine Abwassergebühr von 3,11 Euro ermittelt. Damit wurde seit 2012 erstmals mit Grundgebühr seit 2019 die Drei-Euro-Marke überschritten. Es sei künftig eine Herausforderung, die Abwassergebühren konstant zu halten, so der SPD-Fraktionssprecher Robert König. Zustimmend zur Anhebung der Abwassergebühr sagte ÜWG-Sprecherin Erni Bühl, „wie müssen in den sauren Apfel beißen!“. Nachdem die Anhebung des Wasserpreises sowie der Abwassergebühr vom Gremium einstimmig gebilligt wurde, erfolgt daran anschließend die Beschlussfassung zu den Änderungen der jeweiligen Satzungen, die zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Folgende Grundgebühren liegen den Gebührenbedarfsberechnungen zugrunde und zwar bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bei der Trinkwasserversorgung; bis vier Kubikmeter pro Stunde, 20 Euro; bis zehn Kubikmeter 30 Euro; bis 16 Kubikmeter 40 Euro und über 16 Kubikmeter 80 Euro jeweils pro Jahr. Daraus ergibt sich eine ermittelte Grundgebühr von 13 310 Euro, wonach sich der errechnete Gebührenbedarf für 2021 beim Wasserpreis von 201 153 Euro auf 187 843 Euro verringert, wenngleich um rund 15 000 Euro mehr als im Vergleich zu diesem Jahr.

Ebenso sind bei der Gebührenbedarfsberechnung die Grundgebühren für die Entwässerungseinrichtung in Höhe von 46 060 Euro berücksichtigt. Die Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern betragen mit einem Dauerdurchfluss bis vier Kubikmeter 70 Euro; bis zehn Kubikmeter 105 Euro; bis 16 Kubikmeter 140 Euro und über 16 Kubikmeter 210 Euro jeweils pro Jahr. Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Gebührenbedarf für 2021 in Höhe von 235 109 Euro. Bei einem Abwasseranfall von 75 482 Kubikmeter wurde eine Kanalgebühr von 3,11 Euro ermittelt.

CO2-Ampel zur Probe

Im Probebetrieb lief bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Rektor-Haindl-Aula eine CO2-Ampel. Dieses Messgerät hat die Größe eines Smartphones und zeigt an, wann die Raumlauft verbraucht ist und wann gelüftet werden muss. Damit wird einem besseren Luftaustausch Rechnung getragen und reduziert dadurch die Ausbreitung von möglichen Infektionen. Nach den Worten von Bürgermeister Peter König sollen sowohl die Schule als auch der Kindergarten mit diesem Messgerät ausgestattet werden.

Aufgeschlossen stand das Gremium der Anregung von Gemeinderätin Daniela Burger (SPD) gegenüber, einen Kindergartenausschuss zu bilden. Die Leiterin des Kinderhauses St. Josef bezeichnete ein solches Gremium, welches sich aus Mitgliedern des Kommunalparlaments und der katholischen Kirchenverwaltung zusammensetzen könnte, als „eine gute Sache“. Der Rathauschef, der diese Anregung positiv bewertete, empfahl den Fraktionen, sich intern damit zu befassen, um zum gegebenen Zeitpunkt einen solchen Ausschuss ins Leben zu rufen.

Neusorg20.11.2020
 
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