Einen Beschluss dazu traf der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung. Zur Beratung und Beschlussfassung stand die "weitere Vorgehensweise bei zukünftigen erdgebundenen PV-Anlagen im Gemeindegebiet" an. Fraktionsübergreifend waren sich die Mandatsträger bei der weiteren Vorgehensweise einig.
Bürgermeister Wolfgang Haberberger verwies auf eine bereits erfolgte Vorberatung, bei der sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, eine Flächenbegrenzung für Freiflächen-PV-Anlagen einzuführen, und stellte den anstehenden Beschluss vor: "Die Stadt Neustadt begrenzt erdgebundene Freiflächen-PV-Anlagen auf den Bürger-Solarpark und die Freiflächenanlage Scheckenhof. Ausgenommen von dieser Begrenzung werden Flächen, die der kommunalen Nutzung dienen können."
Freiflächenanlage bei Scheckenhof
Einigkeit bestand zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage bei Scheckenhof. Über diese Anlage hätte bereits in der Sitzung am 20. Februar entschieden werden sollen. Als jedoch die Mehrheit des Stadtrats gegen Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bürgersolarpark Au votierte, hatte es Haberberger für erforderlich gehalten, auch die Freiflächenanlage Scheckenhof neu zu bewerten und den Antrag dazu von der Tagesordnung genommen.
Neben den inzwischen erfolgten Änderungsbeschlüssen zum Bürgersolarpark Au hatte das Gremium nach Aussage des Bürgermeisters "bereits mehrfach die Anlage Scheckenhof beraten". Die Zuhörer der Sitzung informierte er über den Antrag der Firma Südwerk Energie vom 6. Dezember 2023 auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Neustadt am Kulm (zwischen Scheckenhof und Scheckenhofer Weiher) mit einer Ausdehnung von circa 19,38 Hektar. Die Leistung der Anlage soll rund 25 200 kWp betragen und circa 25,999 Millionen kWh Strom pro Jahr produzieren. Zu den weiteren Informationen des Sitzungsleiters gehörten die Werte: "Hiermit werden pro Jahr rund 15 600 Tonnen CO2 eingespart. Damit können rechnerisch etwa 620 Personen mit Energie versorgt werden." Einstimmig beschloss das Gremium die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgersolarpark Scheckenhof" und die 5. Änderung des Flächennutzungsplans.
"Grundsatzanfrage" abgelehnt
"Bereits vorbesprochen" war der Antrag auf "Errichtung einer erdgebundenen PV-Anlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 451" in einer Südlage der Gemeinde. Haberberger wertete den Antrag als "Grundsatzanfrage" und hielt die Anlage unter Hinweis auf die künftige Einspeisung von Dachflächen-PV als hinderlich. Zusätzlich erinnerte Helmut Schäffler daran, dass Südhangflächen vom Bauamt bereits als "Baugebiet" eingestuft seien. Es folgte die einstimmige Ablehnung des vorliegenden Antrags.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte das Gremium dem Antrag auf Anbau eines Kalt-Wintergartens mit Überdachung und dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Milchviehstallung zu einer gewerblichen Metallwerkstatt in Filchendorf.
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