Wie das Landratsamt Neustadt in einer Pressemitteilung am Samstag erklärte, gilt ab Montag, 4. Oktober 0 Uhr, die 3G-Regel im Landkreis Neustadt/WN. Wer also beispielsweise ein Restaurant besuchen möchte, braucht ab dann einen Nachweis, dass er geimpft, getestet oder genesen ist.
Grund dafür ist, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wurde (30. September: 43,3, 1. Oktober: 51,8). Am Samstag, 2. Oktober, lag der Inzidenzwert für den Landkreis bei 64,5. Das Landratsamt informiert auf der Homepage www.neustadt.de über die neuen Regelungen.
Unterschreitet der Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung. Die Einschränkungen treten dann am übernächsten darauffolgenden Tag wieder außer Kraft, heißt es im Amtsblatt, in dem die neuen Maßnahmen bekannt gemacht wurden.

















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