Aufgrund der hohen Corona-Inzidenzen gilt auch im Landratsamt Neustadt/WN ab kommenden Montag, 17. Januar, für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung. Das teilt die Behörde mit. Das bedeutet, dass an den Eingängen entweder ein Impf- oder Genesenenausweis oder der Nachweis eines aktuellen negativen Covid-19-Tests sowie ein Identitätsnachweis vorgezeigt werden müssen.
Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes wie die Zulassungsstellen in Vohenstrauß und Eschenbach oder die Sachgebiete in der Felixallee oder der Zacharias-Frank-Straße in Neustadt/WN. Eine Auflistung der Testmöglichkeiten befindet sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neustadt.de/corona.















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