Es geht ab Montag, 15. März, zurück in die Schule. Jedenfalls für Abschlussklassen im Landkreis Neustadt/WN. Sie werden an allen weiterführenden Schularten, also an allen Schulen außer an Grundschulen, wieder unterrichtet. Das teilt das Landratsamt Neustadt am Mittwoch mit. Vorausgesetzt allerdings, der Unterrichtsraum ist groß genug, um beim gemeinsamen Lernen in Mittel-, Förder-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie in Gymnasien und Berufsschulen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können. "Ansonsten findet Wechselunterricht statt." Ob im täglichen oder wöchentlichen Wechsel entscheide die Schule.
Diese inzidenzunabhängige Öffnung macht eine neue Regelung des Bayerischen Kultusministeriums möglich, sofern sie die Landratsämter oder die kreisfreien Städte wie Weiden für ihr Gebiet nicht einschränken. Wie das in Weiden gehandhabt wird, dazu hat die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt noch keine Entscheidung getroffen, heißt es auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Ein Pressesprecher der Stadt informiert: "Wir beobachten die Entwicklung der Inzidenzen. Ziel ist es, bis Freitag eine Entscheidung herbeizuführen." Die Sieben-Tage-Inzidenz für Weiden rangiert laut Robert-Koch-Institut am Mittwoch bei 224,6, der siebthöchste Wert im bundesweiten Vergleich.
Im Landkreis Neustadt/WN liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 149,3 und damit niedriger als in Weiden, den Landkreisen Schwandorf (183,3) und Tirschenreuth (176,3) sowie der Stadt Amberg (170,6). Dennoch zählt der Kreis Neustadt bundesweit noch zu den Top-20-Risikogebieten. Der Startschuss für die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht falle aber nach entsprechender fachlicher Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. So ermögliche die neue Impfverordnung auch Öffnungen jenseits eines Inzidenz-Wertes von 100, wobei die Belange des Gesundheitsschutzes und schulische Belange abgewogen worden sind, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Darüber hinaus heißt es auf Nachfrage: "Im Landkreis war neben den herannahenden Abschlussprüfungen auch die baldige Verfügbarkeit der Selbsttests sowie die fortschreitenden Impfungen des Lehrpersonals bei der Entscheidung zu berücksichtigen."
Die Öffnung der Abschlussklassen werde zudem nur unter bestimmten Einschränkungen zugelassen. Diese Einschränkungen sollen verhindern, dass Infektionen in die Schulen eingetragen werden von Personen, die zwar nicht von Quarantäneregelungen erfasst werden, aber ein erhöhtes Risiko darstellen. Dieses Vorgehen bietet laut Gesundheitsamt "einen effektiveren Schutz als reine Schnelltests". Schnelltests für Schulen würden übrigens noch geliefert werden, die ersten voraussichtlich bereits an diesem Donnerstag. Danach werden die Schulen wegen der Verteilung beziehungsweise Abholung informiert.
Die folgenden Personen werden vom Präsenzunterricht sowie von sonstigen Tätigkeiten auf dem Schulgelände ausgeschlossen:
- Schüler und Lehrer, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I zusammenwohnen, bis ein negativer Abschlusstest der Kontaktperson vorliegt
- Schüler und Lehrer, die mit einer Person im gleichen Haushalt wohnen, die Covid-ähnliche Symptome aufweist, bis ein negativer Test der Person vorliegt
- Schüler und Lehrer, die Covid-ähnliche Symptome aufweisen, bis ein negativer Test vorliegt
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