Dank der rücklaufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Neustadt sind im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab Mittwoch weitere Lockerungen möglich, teilte Pressesprecher Marcel Weidner vom Landratsamt am Dienstag mit. Im Wesentlichen umfassen die Lockerungen folgendes: Für die Öffnung der Außengastronomie sowie die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhausern sowie Kinos ist kein negativer Corona-Testnachweis nicht mehr erforderlich. Dies betrifft ebenso den kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich.
Die maßgeblichen Rahmenkonzepte für die genannten Bereiche sowie weitere Informationen sind online im Mitteilungsblatt der Staatsregierung abrufbar: www.verkuendung-bayern.de/baymbl















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