"Den Hausrat erst am Vorabend des Sammeltags bereitstellen", darum bittet das Landratsamt bei den bevorstehenden Sperrmüllsammlungen im Landkreis. Der Appell hat einen wichtigen Grund.
Von 31. August bis Ende November lässt der Landkreis Neustadt alle Gemeinden zur Sperrmüllsammlung anfahren. Die Müllwerker verladen sperrige Möbel und große elektrische Haushaltsgeräte. Wie das Landratsamt mitteilt, erfolgt die Abfuhr mit drei Fahrzeugen: eines für die Holzmöbel, ein zweites für den unverwertbaren Sperrmüll (z. B. Polstermöbel und Matratzen), und ein Sammelfahrzeug für Elektrogeräte und Metallgegenstände. Den Sperrmüll nach diesen drei Kategorien geordnet bereitzustellen, helfe den Müllwerkern.
Eine Anmeldung der Gegenstände, auch für Elektrogeräte, ist nicht notwendig. Als Sperrmüll zählt der sperrige Hausrat, der gewöhnlich bei einem Umzug mitgenommen würde. Darunter fallen Schränke, Polstermöbel, Betten, Matratzen, Teppiche, Küchen- und Gartenmöbel, Kühlschränke, Herde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Drucker und Fahrräder. Das Landratsamt bittet ausdrücklich, keine Reifen, Fenster, Türen, Holzverkleidungen, Laminat, Kleidung und kleine Gegenstände bereitzustellen, da diese zusätzlich Sperrmüllsammler anlocken. Das Bereitstellen von Gegenständen, die kein Sperrmüll sind, könne mit einem Bußgeld bis 2500 Euro geahndet werden.
Abfallberater Peter Hägler appelliert, den Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abzustellen. Nicht selten lägen schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge sei ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfahre. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen stellt zudem eine unerlaubte Sondernutzung dar, stellt Hägler fest und warnt: "Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellten Müll entstehen."
Fragen zur Sperrmüllsammlung beantworten jederzeit Bernhard Götz, Telefon 09602 / 793550, und Peter Hägler, Telefon 09602 / 793530.
Die Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge
7. 9. Altenstadt/WN; 14. 10. Bechtsrieth mit Trebsau; 21. 9. Eschenbach/Netzaberg; 10. 11. Eslarn; 15. 9. Etzenricht; 20. 10. Floß; 2. 9. Flossenbürg; 5. 11. Georgenberg; 5. 10. Grafenwöhr; 14. 10. Irchenrieth; 10. 9. Kirchendemenreuth; 26. 10. Kirchenthumbach; 16. 9. Kohlberg; 13. 10. Leuchtenberg; 23. 11. Luhe-Wildenau; 17. 9. Mantel; 19. 10. Moosbach mit Gemeindeteilen; 31. 8. Neustadt/WN; 1. 10. Neustadt am Kulm; 9. 9. Parkstein; 25. 11. Pirk; 12. 11. Pleystein; 28. 9. Pressath; 18. 11. Püchersreuth; 15. 10. Schirmitz; 29. 10. Schlammersdorf; 30. 9. Schwarzenbach; 23. 9. Speinshart; 19. 11. Störnstein; 12. 10. Tännesberg; 2. 9. Theisseil; 8. 10. Trabitz; 2. 11. Vohenstrauß - Stadtgebiet Altenstadt/Voh; 4. 11. Vohenstrauß-Land; 28. 10. Vorbach; 9. 11. Waidhaus; 22. 10. Waldthurn; 14. 9. Weiherhammer; 16. 11. Windischeschenbach. (exb)
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