Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur sperrige Gartenabfälle einwerfen. Ab Montag, 18. März, wird mit der Aufstellung der Grüngutcontainer angefangen. Bis spätestens zum Mittwoch, 20. März, werden im Landkreis alle 78 Container aufgestellt sein. Sobald die Grüngutcontainer an den bekannten Standplätzen bereit stehen, kann mit der Befüllung begonnen werden. Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit stellen Kompostwerke Qualitätsgütekompost her. Kunststoffbeutel, Kehricht und Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern. Schließlich soll der ausgereifte Kompost zum Pflanzen genutzt werden. Nur wer die volle Abfallgebühr bezahlt, kann neben der Biotonne auch die Gartenabfallcontainer im vollen Umfang nutzen und sämtliche Gartenabfälle einwerfen. Wer dagegen wegen Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf in die Gartenabfallcontainer lediglich sperrigen Gartenabfall wie Äste einwerfen. Einen Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz hat nur, wer Laub, Hecken- und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert. Dies wird auch 2019 wieder überprüft, betont das Landratsamt in einer Mitteilung. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Größere Äste sind nur zerkleinert in die Sammelcontainer zu geben, um das ganze Volumen der Behälter nutzen zu können. Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung geben Bernhard Götz, Telefon 09602/79 3550 und Peter Hägler, Telefon 09602/79 3530 Auskunft.
Neustadt an der Waldnaab
11.03.2019 - 15:23 Uhr
Grüngutsammlung beginnt am 20. März
von Externer Beitrag
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