Neustadt an der Waldnaab
12.04.2019 - 16:05 Uhr

Klarheit in Sachen Breitband

Der CSU-Ortsverband kümmerte sich bei einem Informationsabend um ein Thema, das nicht erst seit heute in Neustadt viele Gemüter bewegt: den Breitbandausbau.

von KRB
Bürgermeister Rupert Troppmann (links) und Vorsitzender Thomas Spörl (rechts) danken Referent Manfred Gebhardt. Bild: krb
Bürgermeister Rupert Troppmann (links) und Vorsitzender Thomas Spörl (rechts) danken Referent Manfred Gebhardt.

CSU-Vorsitzender Thomas Spörl ging auf das Grundproblem ein: „Die große Politik in Berlin und München stellt zwar die Fördermittel und die Rahmenbedingungen bereit, in der Fläche bestehend aber dennoch keine ausreichenden Informationen zu Umsetzung zur Verfügung.“

Zur Situation in Neustadt stellte er fest, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht verstehe, dass die Telekom deshalb nicht ausbaut, da das jeweilige Siedlungsgebiet mit einem Kabel eines anderen Unternehmens versorgt werde. Die Einwohner forderten hier ein Tätigwerden der Politik, ohne deren Grenzen zu kennen – Stichpunkt unerlaubte Wirtschaftsförderung.

Manfred Gebhardt von der Firma Innovative-Kommunikations-Technologien konnte für mehr Klarheit sorgen. „IK-T hat von der Stadt den Auftrag erhalten, den Förderantrag zum Breitbandausbau für das Stadtgebiet zu stellen. Damit verbunden: die Markterkundung und Netzkonzepte in Verbindung mit den Netzbetreibern. Es ist der Grundsatz, dass die Übertragungsrate unter 30 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) für die Endverbraucher sein muss, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können. Laut Vodafone sind in Neustadt Übertragungsraten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Breitbandkabel sind nicht überall vorhanden. Speziell gilt ein Gebäude als erschlossen, wenn ein Kabel in der Straße liegt.“

Als Bedingungen für einen geförderten Ausbau nannte er: „Die aktuelle Versorgung im Erschließungsgebiet muss weniger als 30 Mbit/s betragen. Es darf kein Netzbetreiber diese Bandbreite zur Verfügung stellen. Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch einen Breitbandversorger darf dieses Gebiet nicht mehr gefördert überbaut werden. Mit dem geförderten Ausbau ist eine flächendeckende Versorgung von mindestens 30 Mbit/s zu realisieren. In der Planungsvorbereitung wurden 1988 Hausanschlüsse in Neustadt ermittelt und verwendet." Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortete Gebhardt noch einige Fragen der Besucher. Spörl dankte dem Referenten mit einem kleinen Geschenk.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.