Die Nutzung des neuen Innenhofs birgt aber auch Gefahren, wie Chefjurist Alfred Scheidler im Kreisausschuss erläuterte. Beschädigungen (insbesondere der Grünanlagen) und Verunreinigungen könnten die Folge sein. Auch würden die Hausmeister zusätzlich belastet. Andererseits sollte man das schöne Ambiente auch nutzen.
Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, dass ausschließlich der Landkreis als Veranstalter auftritt. Maximal fünf Mal im Jahr soll der Innenhof bespielt werden, schlug Landrat Andreas Meier vor. "Mehr darf es auch nicht sein, da sonst eine baurechtliche Nutzungsänderung notwendig wird", ergänzte Scheidler.
"Schaffen wir doch eine Hausordnung", sagte Klaus Bergmann (Grüne), der eine Einschränkung des Nutzerkreises für nicht notwendig erachtete. "Wenn's Ärger gibt, dann können wir immer noch reagieren". Doch, wer entscheidet, wer rein darf oder nicht? "Wir müssen als Träger alle gleich behandeln", sagte Scheidler. "Es sollte in der Hand des Landkreises bleiben", schlug Bürgermeister Rupert Troppmann (CSU) vor. Zugleich lehnte er das freundliche Angebot des Landrats, zumindest zwei Veranstaltungstermine der Stadt Neustadt/WN einzuräumen, dankend ab.















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