Die Bevölkerung wird älter, das Denken hinkt bei immer mehr Menschen dem Körper hinterher. Was soll geschehen, wenn ich geistig nicht mehr fit bin? Im besten Fall hat man dafür vorgesorgt, wenn der Kopf noch funktioniert und seinen Willen kundgetan. Zentraler Ansprechpartner für Landkreisbürger ist ab dem neuen Jahr der beim AS Soziale Dienste in Neustadt angesiedelte Betreuungsverein Landkreis Neustadt.
Ehrenamtliche Betreuer für Nichtfamilienangehörige müssen ab diesem Zeitpunkt einen Vertrag mit ihm schließen, informieren Marc-Thomas Sturm und Johannes Maier vom Betreuungsverein. Er bietet ihnen im Gegenzug eine Anbindung mit festem Ansprechpartner und Fortbildungen. Derzeit ist die Betreuungsstelle noch am Landratsamt angesiedelt. Sie wird nach Auskunft des Landratsamtes auch die Kontaktdaten von familienangehörigen, ehrenamtlichen Betreuern an einen Betreuungsverein übermitteln, damit der seine Beratungsaufgabe wahrnehmen kann. "Die ist kostenlos", betonen Sturm und Maier.
Ein Sohn wohnt im Haus der Eltern, die es ihm auch schon überschrieben haben, spricht Sturm von einem Beispiel, bei dem vieles im Vorfeld geregelt werden kann, um später den Wünschen von Opa und Oma möglichst gerecht zu werden. Wie geht es weiter, wenn einer der beiden stirbt, der andere immer vergesslicher wird, Herdplatten und das Bügeleisen anlässt, Briefe nicht mehr öffnet? Hier gilt es dessen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen, nicht reinzureden und doch eine Absicherung auch für den Betreuer zu finden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung könne man eventuell mit einem Arzt festlegen, was im Krankheitsfall geschehen solle. Das Spektrum reiche von allgemeinen Wünschen als Richtschnur bis hin zu detaillierten Vorgaben bei konkreten Krankheiten beispielsweise bei Krebs im Endstadium mit absehbaren Entwicklungen. Das nimmt auch Druck von den Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen, wenn der Patient nicht ansprechbar ist. Sturm: "Es ist dienlich, die Patientenverfügung in Zeitabständen neu zu unterscheiben und zu konkretisieren."
Vorsorgevollmacht
Zweiter Schritt ist die Vorsorgevollmacht. Sie bestimmt, dass einer oder mehrere Angehörige rechtliche Angelegenheiten von Verträgen bis zu finanziellen Dingen bei Banken oder bei Behörden rechtsverbindlich regeln dürfen. Sie kann über die Betreuungsstelle im Landratsamt beglaubigt hinterlegt werden und verhindert im Bedarfsfall die Bestellung eines womöglich fremden Betreuers. Da es sich um eine privatrechtliche Regelung handle, gebe es keine Kontrolle des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht, so Sturm.
Betreuungsverfügung
Alternativ gibt es als dritte Möglichkeit die Betreuungsverfügung. Darin ist bestimmt, wer im Fall der Fälle zum Betreuer bestellt werden soll. Bevor das geschieht, prüft das Betreuungsgericht die Notwendigkeit und den Betreuer. Jährlich ist ein Bericht abzugeben. Sollte eine Vorsorgevollmacht rechtlich ungültig sein, ist es möglich den dort Bevollmächtigten als Betreuer vorzuschlagen.
Ein Berufsbetreuer außerhalb des Familienkreises sei besonders bei schweren psychischen Erkrankungen oder im Zusammenhang mit Drogen sinnvoll. Angehörige können sich dann um die schönen Dinge, die Freude machen mit den Betroffen kümmern und die problematischen an eine dritte Person abwälzen .Die übernimmt das aus der Distanz, um das persönliche Verhältnis nicht noch mehr zu belasten. „Es ist immer wichtig, den Einzelfall im Blick zu haben“, weiß der 60-Jährige Sturm aus Erfahrung. Kein Fall gleiche dem anderen. Mit den Angehörigen gelte es, das Für und Wider einer Betreuung im Familienkreis abzuwägen.
Wichtig ist ihm ebenso wie Maier, dass eine Betreuung keine automatische Entmündigung ist. Die sei bei Erwachsenen vor über 30 Jahren abgeschafft worden. „Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte können vertretend entscheiden, aber Betroffene können rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Auch manch unvernünftige Entscheidung des Betreuten müssen akzeptiert werden.“ Und ein Betreuter kann seinen Betreuer überprüfen lassen, etwa dann, wenn er meint, nicht mit ihm auszukommen. Die Experten vom Betreuungsverein stellen sich hier auch als Vermittler oder notfalls Prellbok zur Verfügung.
Hilfe bei akuten Fragen
„Meine Frau erwartet ihr drittes Kind. Omas Wohnung könnten wir gut gebrauchen. Ich kann sie aber doch nicht ins Heim geben“, beschreibt Sturm eine Szenerie, in der er und sein Kollege Maier mit den Betroffenen nach Wegen suchen. „Manche Familien quälen sich durch Schwierigkeiten mit Angehörigen, ohne Hilfen in Anspruch zu nehmen, was auch das Verhältnis untereinander belasten kann.“ Viele MAnschen leiden unter einem Schicksal, das man abwenden könnte, wenn man von den Unterstützungsmöglichkeiten weiß. „Was tun, wenn die Schwiegertochter die Pflege nicht mehr so leisten kann, wie gewohnt, weil das Kreuz zwickt?“ Auch bei solchen Fragen helfen Sturm und Maier weiter oder vermitteln den Kontakt zu Ansprechpartnern an anderen Stellen.
Im Landkreis Neustadt ist der Betreuungsverein unter dem Dach des AS Soziale Dienstleistungen derzeit der einzige derartige Verein. Er ist per Mail unter info[at]as-neustadt[dot]de sowie unter Telefon 09602/94350 montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr auch für Terminvereinbarungen erreichbar. Für Weiden gibt es nach einer Aufstellung des Bayerischen Sozialministeriums drei solche Einrichtungen, deren Träger der ARV, die Initiative und die katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg sind.
Betreuungsvereine
- Gewinnung, Fortbildung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer
- Unterstützung für vom Gericht bestellte Betreuer
- Unterstützung, um das Ziel der persönlichen Betreuung zu erreichen
- Beratung bei Anordnung oder möglicher Anordnung einer Betreuung für den Hilfsbedürftigen oder dessen Angehörige
- Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Übertragung der Betreuung durch das Gericht an den Betreuungsverein oder dessen Mitarbeiter möglich
Quelle: Bayerisches Sozialministerium; www.stmas.bayern.de






















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