Im Landkreis können Gartenabfälle noch bis einschließlich Samstag, 3. Dezember, zu den Grüngutcontainern und Sammelplätzen gebracht werden. Danach werden die Container abgezogen. Wer nach dem 3. Dezember Grüngut ablädt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen, teilt das Landratsamt Neustadt/WN mit. Je nach Wetterlage könne Grüngut voraussichtlich ab Ende Februar wieder entsorgt werden. Der konkrete Zeitpunkt werde rechtzeitig angekündigt.
In Weiden kann bis einschließlich 30. November Grüngut abgegeben werden, teilt die Stadt mit. Geschlossen werden danach auch die Grüngutplätze am Hammerweg Nord (Wald) sowie am Flutkanal. Die Pressestelle verweist für die Zeit danach auf die Wertstoffhöfe in der Vohenstraußer Straße (neben dem Bauhof) und der Pressather Straße (Nähe Waldfriedhof). Voraussetzung für eine kostenlose Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter Grüngut pro Tag ist, dass das betroffene Grundstück, aus welchem das Grüngut stammt, an die städtische Müllabfuhr angeschlossen ist.
Fragen beantworten die Abfallberatungen des Landkreises unter Telefon 09602/793530 sowie der Stadt Weiden unter 0961/39019-12.
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