Neustadt an der Waldnaab
02.05.2022 - 09:32 Uhr

Sozialhilfeempfänger im Landkreis Neustadt/WN bekommen mehr Geld

Der Landkreis Neustadt erhöht die sogenannten angemessenen Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger. Das hat der Ausschuss für Soziales beschlossen.

Der Landkreis Neustadt zahlt Sozialhilfeempfängern künftig mehr Geld für die Unterkunft. Symbolbild: Stephanie Pilick
Der Landkreis Neustadt zahlt Sozialhilfeempfängern künftig mehr Geld für die Unterkunft.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales im Landratsamt am Mittwoch gab es nur zwei Tagesordnungspunkte. Unter dem etwas sperrigen Titel "Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch im Landkreis" ging es um die Unterkunftskosten, die Sozialhilfeempfänger erhalten. Das Institut "Analyse und Konzepte immo.consult" aus Hamburg hatte im März 2020 einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel erstellt, den es nun angepasst hat.

Für einen Ein-Personen-Haushalt betragen die angemessenen Unterkunftskosten künftig 351 Euro. Bisher waren es 320,50 Euro. Ein Haushalt mit zwei Personen bekommt nun 455 Euro (371,80), mit drei 487 Euro (432), mit vier 592 Euro (528,30) und mit fünf 666 Euro (583,80). Für jede weitere Person gibt es 96 Euro (83,40). Der Kreisausschuss beschloss die Änderungen einstimmig und appellierte an das Jobcenter Weiden-Neustadt, das für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig ist, sich an diesen Vorgaben zu orientieren. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreisausschuss am 16. Mai.

Vorschläge für Sozialpreis

Unter dem Punkt "Sonstiges" wies Landrat Andreas Meier noch auf den Sozialpreis 2022 des Landkreises hin. Bisher seien nur wenig Vorschläge eingereicht worden, die Frist laufe noch bis 31. Mai. Die Auszeichnung soll für den Einsatz auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte sowie für Sonderprojekte verliehen werden. Der mit 3000 Euro dotierte Preis kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden. Vorschläge können im Landratsamt, Sachgebiet 24, Postfach 1260, 92657 Neustadt/WN oder per E-Mail an sozialpreis[at]neustadt[dot]de eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es unter www.neustadt.de/gesundheit-soziales/sozialpreis-2022.

 
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