Neustadt an der Waldnaab
14.08.2026 - 12:44 Uhr

Stadt Neustadt/WN fordert Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken

Überhängende Äste und Hecken sind der Stadt Neustadt/WN ein Dorn im Auge. Sie appelliert an die Grundstückseigentümer, diese zurückzuschneiden. Sonst gibt es Post vom Ordnungsamt.

Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, für einen ausreichenden Rückschnitt auf ihrem Grundstück zu sorgen, damit zum Beispiel Gehwege frei begehbar bleiben. Symbolbild: Wolfgang Houschka
Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, für einen ausreichenden Rückschnitt auf ihrem Grundstück zu sorgen, damit zum Beispiel Gehwege frei begehbar bleiben.

Sträucher, Bäume und Unkraut wachsen in Neustadt/WN offenbar vielerorts zu wild und kräftig. Das hat die Stadtverwaltung bei Kontrollen im Stadtgebiet festgestellt, informiert sie in einer Pressemitteilung. Wo ein Rückschnitt notwendig sei, erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer in den kommenden Tagen Post vom Ordnungsamt mit der Aufforderung, ihrer Pflicht nachzukommen.

Überhängende Äste und zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Hecken können schnell zu einem Sicherheitsproblem werden, heißt es in der Mitteilung. Sie können Geh- und Radwege verengen, die Sicht auf Straßen und Einmündungen beeinträchtigen oder Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenbeleuchtungen verdecken. Grundstückseigentümer und Anlieger seien verpflichtet, für einen ausreichenden Rückschnitt auf ihrem Grundstück zu sorgen.

Bei den Kontrollfahrten habe das Ordnungsamt verschiedene Bereiche im Stadtgebiet überprüft. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, ob Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und dadurch Fußgänger, Radfahrer oder den Straßenverkehr beeinträchtigt. Zusätzlich wurde darauf geachtet, dass durch übermäßigen Bewuchs keine Kanalabläufe und Straßeneinläufe verstopft werden. Insbesondere bei Starkregen könne laut Stadt ein fehlender Wasserabfluss schnell zu Straßenüberschwemmungen führen.

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