Neustadt an der Waldnaab
08.03.2021 - 18:36 Uhr

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Neustadt/WN

Die Geflügelpest ist weiter auf dem Vormarsch. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Neustadt eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhalter erlassen. Ab 9. März müssen die Tiere in den Ställen bleiben.

Ab 9. März gilt im Landkreis Neustadt/WN Stallpflicht für Geflügel. Die Gefügelpest ist auf dem Vormarsch. Symbolbild: Sebastian Gollnow
Ab 9. März gilt im Landkreis Neustadt/WN Stallpflicht für Geflügel. Die Gefügelpest ist auf dem Vormarsch.

In Nachbarlandkreisen (u. a. Tirschenreuth, Cham) ist die Geflügelpest bereits ausgebrochen. Aufgrund der geografischen Nähe hat das Landratsamt Neustadt/WN eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen. Sie tritt ab Dienstag, 9. März, in Kraft und gilt für Geflügelhalter in den ausgewiesenen Risikogebieten.

Das gegenwärtige Geflügelpest-Geschehen in Bayern ist hoch dynamisch. 26 Fälle bei Wildvögeln und sechs Fälle bei Hausgeflügel sind bis jetzt amtlich festgestellt worden. Die bisherigen Fundorte der positiven Wildvögel liegen zum überwiegenden Teil in unmittelbarer Nähe zu Gewässern und betreffen vorwiegend Wasservögel.

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Werden mehrere Vögel (Wasser- oder Greifvögel) an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine Information an das Veterinäramt gebeten (Tel. 09602/79-7010). Aktuelle Informationen gibt es unter: www.lgl.bayern.de.

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Weiden in der Oberpfalz06.02.2021
 
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