Im Artikel „Neustädter Weihnachtmarkt zieht vom Platz vor dem Lobkowitzschloss in die Freizeitanlage um“ (Wochenendausgabe, 23./24. August) stand, dass das Landratsamt den von mehreren Seiten offenen Platz als nicht mehr geeignet ansieht. Das ist laut Mitteilung des Landratsamts "nicht korrekt". Die Kreisbehörde habe lediglich ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Februar 2025 sowie den unverbindlichen Leitfaden der Polizei (Schutz vor Überfahrtaten) "zur Kenntnisnahme an die Gemeinden" im Landkreis Neustadt/WN weitergeleitet.
Neustadt an der Waldnaab
27.08.2025 - 14:02 Uhr
Umzug des Neustädter Weihnachtsmarkts
von Redaktion ONETZ
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