Haushalte mit ambulant betreuten Covid-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten Patienten sollen die Abfallsammelsysteme zur Wertstoffentsorgung wie Papier- und Biotonne sowie gelben Sack nur eingeschränkt nutzen. Zur Entsorgung haushaltsüblicher Mengen aus betroffenen Haushalten gilt grundsätzlich, den Abfall im Zweifelsfall über den Restmüll zu entsorgen:
• Alle Abfälle, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz oder Hygieneartikel sind Restmüll. Darunter fallen beispielsweise auch sonst üblicherweise verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Glasabfälle können wie bisher über die separaten Sammelsysteme entsorgt werden.
• In allen anderen Haushalten ist die Abfallentsorgung wie bisher vorzunehmen, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
• Um sowohl bei weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern Gefährdungen möglichst auszuschließen, müssen Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten stammen, in stabile Müllsäcke verpackt und beispielsweise durch Verknoten sicher verschlossen werden.
• Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind. Außerdem dürfen keine oder nur ganz wenige Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sein.
• Zur Vermeidung weiterer Personenkontakte bleiben auch die Müllumladestationen für die Annahme von Kleinmengen aus dem privaten und gewerblichen Bereich derzeit geschlossen.
• Gewerbemüllanlieferungen mit Fahrzeugen, die selbständig kippen oder entleeren, sind weiterhin möglich. Dabei soll bargeldlos bezahlt werden.
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