Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Gemeinden, Pfarrämtern und auch Bürgern teilt das Landratsamt mit, dass im Landkreis Neustadt nach aktueller Rechtslage kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen möglich sein wird.
Die Begründung: Der Landkreis wurde vom Gesundheitsministerium mit einem momentanen hohen 7-Tages- Inzidenzwert als Risikogebiet eingestuft. Damit gelten die Beschränkungen für Hotspotregionen in Bayern, heißt es in der Meldung. Das Landratsamt verweist diesbezüglich auf die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Demnach sei der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Die Landkreisbehörde stellt fest: "Auch bei den an Allerheiligen organisierten Gräbergängen, bei denen sich eine Vielzahl an Personen zeitgleich auf dem Friedhof trifft, um ihrer verstorbenen Angehörigen zu gedenken, handelt es sich um einen gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum."
Auch wenn der Inzidenzwert bis Allerheiligen auf zwischen 35 und 50 sinken und die erlaubte Personenzahl damit auf zehn Personen oder zwei Hausstände steigen würde, wäre der gemeinsame Gräbergang nicht möglich, verdeutlicht das Landratsamt. Zudem halte das Gesundheitsamt ein Absinken des Inzidenzwertes auf unter 35 bis Allerheiligen aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens derzeit nicht für realistisch.
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