Bei zwei verendeten Wildvögeln im Landkreis Tirschenreuth wurde das Geflügelpest- Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen, teilt das Landratsamt Neustadt/WN mit. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb in Bereich der Haidenaab von Trabitz bis Schwarzenbach eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 6 auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier
Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 4. März, in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige und landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatperso nen, die Geflügel halten.
Die Betriebe sind verpflichtet, so teil die Behörde mit, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, lautet der dringende Rat der Landkreisbehörde. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen sei in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Vorsicht ist dennoch geboten, meinen die Experten und raten, Kontakt zu verendetem Geflügel zu vermeiden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter
Nicht berühren
- Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden
- Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden
- Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine Information des Veterinäramtes gebeten, Telefon 09602/797010.
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