Oberlind bei Vohenstrauß
04.03.2020 - 10:25 Uhr

Landrat Andreas Meier kontert Franz Wittmann

Die Äußerungen von Franz Wittmann in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Oberlind schlagen hohe Wellen. Nun meldet sich der Landkreischef zu Wort.

Landrat Andreas Meier. Bild: exb
Landrat Andreas Meier.

Landrat Andreas Meier reagiert auf die Äußerungen von Franz Wittmann in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Oberlind. "Bereits das zweite Jahr hintereinander erhebt Franz Wittmann nun schwere Vorwürfe gegen mich im Zusammenhang mit der Personalie des ehemaligen Kreisbrandmeisters Markus Kindl. Diese münden schließlich in der Äußerung: ,Über den Chef der Feuerwehr, Landrat Andreas Meier, wolle er an diesem Abend kein Wort mehr verlieren, denn Worte seien seiner Meinung nach doch müßig. Aber am 15. März könne jeder Wähler Taten folgen lassen.‘

Hierzu stelle ich fest: Die Auswahl und Bestellung sowohl der Kreisbrandinspektoren als auch der Kreisbrandmeister erfolgt durch den gewählten Kreisbrandrat und zwar nur durch diesen. Dies geschieht aufgrund fachlicher Kriterien und nicht aufgrund persönlicher Vorgaben oder Befindlichkeiten des Landrats. Ich betone: Ich habe zu keiner Zeit Einfluss auf diese Entscheidungen personeller Art genommen, weder in der Sache ,Markus Kindl‘, noch bei anderen Personalentscheidungen innerhalb der Kreisbrandinspektion. Dies gilt übrigens auch für Personalentscheidungen des vorherigen Kreisbrandrats Richard Meier. Ich habe zwar selbst die feuerwehrtechnische Ausbildung bis hin zum Gruppenführer aktiv durchlaufen, was mich aber meiner Einschätzung nach nicht dazu befähigt, die fachliche Qualifikation – und nur um diese geht es – eines Kreisbrandmeisters oder Kreisbrandinspektors zu beurteilen. Hier hat Kreisbrandrat Marco Saller mein vollstes Vertrauen, was übrigens für die gesamte Kreisbrandinspektion im Landkreis Neustadt gilt. Im Übrigen ist noch festzuhalten, dass laut Bayerischem Feuerwehrgesetz die Amtszeiten sowohl der Kreisbrandinspektoren, als auch der Kreisbrandmeister automatisch mit Beginn der Amtszeit des Kreisbrandrats enden. Dieser hat dann die Pflicht, aber auch das Recht, ,seine‘ neue Führungsmannschaft eigenverantwortlich zusammenzustellen.“

Oberlind bei Vohenstrauß03.03.2020
 
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