Einen "Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz" nennt die Polizei Oberviechtach in ihrer Pressemitteilung den Vorfall, der sich am Sonntagmorgen um 1.15 Uhr in einem Lokal im Stadtgebiet von Oberviechtach ereignet hat. Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten mehrere Gäste fest, die sich dort aufhielten und Getränke konsumierten.
Allerdings dürfen, so die Auskunft der Polizei, laut der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach 24 Uhr keine gastronomischen Angebote mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Wirt sei durch die Streifenbeamten aufgefordert worden, sein Lokal zu schließen. Die noch anwesenden Besucher hätten die Gaststätte verlassen. Den Wirt erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.