Oberviechtach
09.04.2025 - 17:28 Uhr
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Bundeswehr investiert am Standort Oberviechtach: Neue Werkstatthalle für Panzer und Haubitzen

Eine Millioneninvestition liegt dem Bauausschuss Oberviechtach bei der jüngsten Sitzung vor. Beim Bauantrag handelt es sich um eine Instandsetzungshalle für Fahrzeuge der Grenzlandkaserne Oberviechtach.

Sieben Tagesordnungspunkte hatten die Stadträte bei der Sitzung des Bauausschusses am Dienstagabend im Rathaus abzuarbeiten. Darunter war ein Bauantrag für eine Millioneninvestition des Bundes in der Grenzlandkaserne. "Es ist ein sehr großes Projekt", stellte Bürgermeister Rudolf Teplitzky fest, nachdem Sachbearbeiterin Maria Ruß den Neubau einer Instandsetzungshalle HIL mit Nebengebäuden vorgestellt hatte.

Der Komplex besteht aus vier Baukörpern in Anordnung einer "Hofsituation". Die Halle (circa 134 Meter lang und 24,8 Meter breit) bildet den Hauptkörper mit 17 Arbeitsständen und zurückversetzten dienenden Räumen. Gegenüber der Halle ist ein Bremsen-Prüfstand vorgesehen. Die Sockelbereiche werden in Sichtbeton ausgeführt, die Fassadenflächen mit Holz verkleidet, die Nebengebäude sollen ein Gründach erhalten. Die Bauten sind östlich des Kasernen-Areals situiert und liegen zum Großteil auf einer Fläche, die laut Maria Ruß im Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft sowie als FFH-Gebiet dargestellt ist. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde habe stattgefunden, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen seien geplant. Die Erschließung erfolge über die bestehende Kaserneninfrastruktur.

Für Puma und Panzerhaubitze

Die Halle ist für Wartung und Instandsetzung konzipiert. "Da passt der Puma rein und auch die Panzerhaubitzen", stellte Bürgermeister Rudolf Teplitzky fest. Schließlich ist die Verlegung des Panzergrenadierbataillons mit ihren Schützenpanzern Puma nach Litauen beschlossen, ebenso der Umzug der Weidener Artilleristen nach Oberviechtach. Übrigens: Der Zusatz "HIL" im Bauplan steht für Heeresinstandsetzungslogistik GmbH. Diese ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Bundes mit Sitz in Bonn und untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung.

Wie der Bürgermeister zum Bauvorhaben mitteilte, fanden einige Abstimmungsgespräche mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach statt. "Es war uns wichtig, dass die Halle ins Landschaftsbild passt." Er freue sich deshalb, dass die Variante mit Holzverkleidung zum Zug kommt. "Wir können die Investition nur begrüßen", betonte auch Maria Ruß vom Bauamt. Der Bauausschuss nahm vom Bauvorhaben Kenntnis und beschloss einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Radweg nicht betroffen

Auf der Tagesordnung stand weiter die Entwidmung eines Teilbereichs der öffentlichen Straße Flurnummer 1388 am Gelände des früheren Bahnhofs Lind. Wie der Bürgermeister ausführte, will der Landkreis Schwandorf den Kreisbauhof dort dauerhaft erhalten und aufwerten, außerdem das Gelände einzäunen. Der Landkreis habe deshalb vor, eine Teilfläche der öffentlichen Straße anzukaufen. Bezüglich der Zufahrtssituation ist davon auch die angrenzende Firma Fensterbau Lindner betroffen. Nachdem das 40 Meter lange Straßenstück schon länger jede Verkehrsbedeutung verloren hat, beschloss der Bauausschuss, dieses einzuziehen. Damit kann der Landkreis nun den nördlichen Teil des Grundstücks (111 Quadratmeter) erwerben, die Firma Lindner den südlichen Teil (274 Quadratmeter). Der Bayerisch-Böhmische Freundschaftsradweg ist davon nicht betroffen. Dessen Einmündung erfolgt weiterhin in den öffentlichen Teil der gewidmeten Straße.

Keine Einwände gab es auch für folgende Bauanträge: Erneuerung des bestehenden Garagendachs inklusive Überdachung des Stellplatzes zwischen Wohnhaus und Garage in der St.-Wendelin-Straße 13 (Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Kapellenweg-Forst"); Umbau/Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes mit Garage und Neubau einer Lagerhalle in der Kastlstraße 44 und 46.

Bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Konatsried 12 wurde der Bauantrag aus 2024 wegen Umplanungen (Keller entfällt) vom Antragsteller zurückgenommen und neu gestellt. Zum Außenbereichsvorhaben hatte der Stadtrat bereits 2024 das gemeindliche Einvernehmen unter Vorbehalt einer Sondervereinbarung (Wasser, Kanal, Zufahrt) erteilt. Die erneute Zustimmung erfolgte ebenfalls mit etlichen Vorgaben. "Der Aufwand für die Stadt steigt damit", bemerkte der Bürgermeister, "aber die Erschließung muss gesichert und vorher geklärt sein."

Auch beim Bauvorbescheid für ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Nunzenried gab es nichts einzuwenden. Laut Verwaltung möchte eine junge Familie im Raum Oberviechtach ein Haus bauen und könnte nun nach längerer Grundstückssuche eine Teilfläche aus der Flurnummer 266 der Gemarkung Nunzenried erwerben. "Die Stadt begrüßt Ansiedlungen in den Ortsteilen", stellte Rudolf Teplitzky fest. Dem Vorbescheid wurde unter dem Vorbehalt einer Sondervereinbarung zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung zugestimmt.

Tektur für Stallneubau

Auf der Ergänzungsliste stand eine Tektur zum Neubau eines Milchviehstalls mit Güllegrube und Verlegung der öffentlichen Zufahrt in Schönthan 19, welcher zugestimmt wurde. Das Bauvorhaben wurde bereits 2022 genehmigt, die Änderung betrifft nur die Höhe der Güllegrube. Diese soll nun circa zwei Meter höher ausgeführt werden und ragt damit künftig bis zu 2,75 Meter aus dem Gelände. Dadurch kann das Absturzgeländer entfallen.

Beim Punkt "Fragen aus dem Gremium" wollte Josef Herdegen wissen, ob es sich beim seit kurzen befahrbaren, nicht asphaltierten Weg vom Wendehammer der Erika-Odemer-Straße zur Einmündung "Im Wiesengrund" um einen Feldweg oder um eine Straße handelt. "Das haben wir schon aufgenommen und wird gerade geklärt", informierte Bürgermeister Rudolf Teplitzky. Wie Fahrlehrer Herdegen erwähnte, sei aktuell die Vorfahrtsregelung unklar, was ein Problem bei den Fahrprüfungen darstelle. Der Bodenbelag jedenfalls spiele laut Herdegen bei der Frage "Feldweg oder Straße" keine Rolle.

Hintergrund:

Die Tektur zum Bauantrag

  • Was: Eine Tektur bezeichnet die Änderung eines bestehenden Bauantrags in bestimmten Punkten; sie ist auch möglich, wenn schon die Genehmigung des Vorhabens vorliegt
  • Wann: Beantragung vor bzw. während der Bauausführung - aber noch bevor die Änderungen in Angriff genommen werden
  • Auswirkung: Die ursprüngliche Genehmigung wird nicht gegenstandslos, die Identität des Vorhabens bleibt erhalten
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