Was bei einer Hofübergabe zu beachten ist, erfuhren die Besucher beim Informationsabend des CSU-Ortsverbandes Oberviechtach im AWO-Mehrgenerationenhaus. Ortsverbandsvorsitzender Tobias Ehrenfried freute sich, dass mit den Vorstandsmitgliedern Steuerberater Michael Kraus, Rechtsanwalt Peter Pirzer und MdL Alexander Flierl Experten zu den rechtlichen, steuerlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Verfügung standen.
Steuerberater Michael Kraus ging laut Pressemitteilung auf die Besonderheiten der Erbschafts- und Schenkungssteuer, von Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ein. Wie Kraus betonte, stellt der Übergabevertrag die Weichen für das Fortbestehen des Betriebes und das Zusammenleben der Familie. Er legte ans Herz, Übergaben rechtzeitig vorzubereiten und mit "warmer Hand" Regelungen zu treffen. In vielen Fällen seien Übergaben ohne steuerliche Belastungen möglich. "Die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wirken sich bei der Einhaltung der Verschonungsregeln selten auf die Freibeträge der Erbschaftssteuer aus", stellte Kraus fest. Er empfahl, Immobilien vor Übertragung bewerten zu lassen, da die Gebäudewerte seit Jahresanfang enorm gestiegen seien.
Rückübertragung möglich
Die rechtliche Ausgestaltung von Verträgen nahm Peter Pirzer unter die Lupe. Der Rechtsanwalt verdeutlichte, dass eine anwaltliche Beratung bei Verträgen unerlässlich sei. Neben der Übergabe mit Nießbrauchsvorbehalt käme auch eine Betriebsverpachtung oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Betracht. Pirzer empfahl, das Altenteil im Übergabevertrag abzusichern und den Eigentumswechsel an Bedingungen zu knüpfen. Möglichkeiten einer Rückübertragung seien daher möglich, sollte sich das Zusammenleben als schwierig herausstellen.
Risikoanalyse
Versicherungsspezialist Tobias Ehrenfried ging auf die Besonderheiten der einzelnen Absicherungsmöglichkeiten ein. Es sei notwendig, im Übertragungsfall eine umfangreiche Risikoanalyse des Betriebes vorzunehmen. Neben den Sachwerten sei auch die Arbeitskraft und Gesundheit der Familie von entscheidender Bedeutung. "Veränderungen in der Betriebsausrichtung oder den Sachwerten sollten unbedingt besprochen werden", appellierte Ehrenfried. Intensiv beschäftigte er sich mit den Unwetterereignissen, die mittlerweile die Mehrzahl von Schäden an Gebäuden oder der Ernte verursachten. Hier könne Vorsorge geleistet werden, um die Existenz nicht zu gefährden.
Neben den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen skizzierte MdL Alexander Flierl, als neu gewählter Vorsitzender des Landtagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, die politische Hilfestellung und den Zukunftspakt der Staatsregierung mit der Landwirtschaft: "Planungssicherheit für die Betriebe sowie ein gezielter Einsatz für Bürokratieabbau auf allen Ebenen sind unerlässlich." Beim Wildtiermanagement sei ein vollständiger Ausgleich von Schäden durch geschützte Tiere wie Fischotter und Wolf zugesichert. Wie Flierl betonte, bekenne sich der Freistaat zu den "vielfältigen, bäuerlichen Familienbetrieben als Markenkern bayerischer Land- und Forstwirtschaft". Die zahlreichen Besucher nutzten die Gelegenheit für eine lebendige Diskussion und stellten Fragen an die Referenten.
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