Alles andere als damit einverstanden war ein Bewohner der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach mit der Wasser- und Abwasserabrechnung für den Zeitraum 2017/2018. Da er bei der zuständigen Gemeinde mit seinen Argumenten offenbar nicht das erwartete Gehör fand, reichte er beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage ein. Über diese musste Richter Dr. Bernhard Pfister befinden.
Der Kläger war ohne einen anwaltlichen Beistand erschienen. Die Verwaltungsgemeinschaft hingegen hatte Rechtsanwalt Rüdiger Franke (Regensburg) ins Boot geholt. Auf Verlangen des Klägers trug der Gerichtsvorsitzende den sichtlich knappen Akteninhalt vor. Danach ging es um einen Gebührenbescheid der Verwaltungsgemeinschaft für den Wasserverbrauch in Höhe von 235 Euro und um 118 Euro Kanalgebühren. Über den eingelegten Einspruch hatte die Verwaltungsgemeinschaft auch nach Monaten nicht entschieden, weshalb der Bürger eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichte.
Gleich zu Beginn der Verhandlung wandte sich der Gerichtsvorsitzende mit dem Hinweis an den Kläger, dass es ihm völlig unklar sei, warum er klagte. Dieser erwiderte hierauf, dass es zum einen um die schlechte Wasserqualität gehe und zum anderen die Kosten enorm gestiegen seien. Diese würden mit denen in einer Präsentation genannten Summen nicht übereinstimmen. Doch der Richter konnte bei seiner Überprüfung keine Abweichung feststellen.
Zum Thema „schlechte Wasserqualität“ merkte der Richter an, dass der Kläger nach ständiger Rechtsprechung keinen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Qualität habe. Es müssten nur die Werte nach der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Auch mit seinem Argument, es würden sich Metallspäne im Wasser befinden, kam der Kläger nicht weiter. Zum einen stehe nicht fest, ob diese aus dem öffentlichen Netz oder dem eigenen Hausbereich stammen, zum anderen sei hierfür das Verwaltungsgericht nicht zuständig. Auf die Frage, welches Gericht dann, bekam er prompt die Antwort „Ich mache keine Rechtsberatung“.
Der Gerichtsvorsitzende machte keinen Hehl daraus, dass die Klage sowohl bei ihm, als auch in der nächsten Instanz keinen Erfolg haben werde und legte dem Kläger nahe, diese zurückzunehmen. Schweren Herzens stimmte dieser zu, nicht ohne noch hinzuzufügen „Die VG hat schon was unternommen, um die Qualität zu erhöhen“. Ihm bleibt nun ein teures Lehrgeld, da er neben den Gerichtskosten auch noch die Anwaltskosten der Beklagtenseite tragen muss.












Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.