In einer Pressemitteilung über den Vorfall schreibt die Polizei Oberviechtach von einem "Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz". Der Vorfall hat sich am vergangenen Samstag um 2.10 Uhr in einem Lokal in der Oberviechtacher Innenstadt ereignet. Gerade als eine Polizeistreife die Gaststätte kontrollieren wollte, verließen drei Gäste aus einem Nebeneingang die Lokalität.
Wie die Polizei erläuterte, sind im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen "seit dem 1. Juli gastronomische Angebote nach 1 Uhr nicht mehr erlaubt". Nun erwartet den Gastwirt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Eine Nachfrage von Oberpfalz-Medien bei der örtlichen Polizei hat ergeben, dass gegen diesen Gastwirt schon früher Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz geführt wurden.
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