Nach der Eröffnung durch Ortrud Sperl, Kreisvorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinennverbandes (BLLV), bezeichnete Arthur Schriml, Sozialreferent des BLLV, das Motto des Abends als „schweres Thema“, das aber von jedem möglichst früh erledigt werden sollte. Wer nicht möchte, dass eine fremde Person über ihn bestimmt, solle unbedingt eine Vorsorgevollmacht verfassen, so der Experte.
Eine Vorsorgevollmacht müsse nicht unbedingt notariell beglaubigt werden, jedoch bei voller geistiger Frische verfasst worden sein. Der Verfasser bestimmt eine Person seines Vertrauens, "die ihn mit gutem Gewissen in allen Lebenslagen vertritt". Besser sei es, noch zwei oder drei Bevollmächtigte einzusetzen, dabei sei aber eine Reihenfolge festzulegen. Es gelten nur Original-Formular. Arthur Schriml riet, die Formulare mit einem blauen Kugelschreiber zu unterschreiben, diese griffbereit aufzubewahren und dem Betreuer eine Kopie zu geben.
Genauso wichtig sei die Patientenverfügung, diese sei aber kein Notfalldokument. Darin sollen Situationen beschrieben werden, für die die Patientenverfügung gelten soll, und es soll genau festgelegt sein "was will ich" und "was will ich nicht". Das Gesetz fordere, dass die Patientenverfügung aktuell sein muss, sprich nicht älter als fünf Jahre sein darf. Hinweise auf eine vorhandene Vorsorgevollmacht oder einen Organspenderausweis sind auf diesem Dokument sehr wichtig.
Der Fachmann ging in seinen Ausführungen auch auf Besonderheiten ein und erläuterte diese anhand von Beispielen. Zum Schluss seiner Ausführungen ermutigte er die Zuhörer, die Formulare, die er an jeden verteilte, in den nächsten 72 Stunden auszufüllen, sonst komme diese Thematik wieder in Vergessenheit. Ortrud Sperl bedankte sich mit einem kleinen Präsent für die klar verständlichen Ausführungen und das Beantworten der Fragen.



















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