Oberviechtach
21.05.2026 - 21:41 Uhr

Sperrmaßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben

Ein Ausbruch von Geflügelpest in Oberviechtach hat der Region Schutz- und Überwachungszonen beschert. Jetzt sind die Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben. Es gab keine weiteren Ausbrüche, auch bei Wildvögeln deutet sich Entspannung an.

Entwarnung: Solche oder ähnliche Schilder können jetzt erst einmal weg, die Sperrmaßnahmen wegen der Geflügelpest im Raum Oberviechtach sind aufgehoben. Symbolbild: Arno Burgi/dpa
Entwarnung: Solche oder ähnliche Schilder können jetzt erst einmal weg, die Sperrmaßnahmen wegen der Geflügelpest im Raum Oberviechtach sind aufgehoben.

Aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest im Stadtgebiet von Oberviechtach hat das Veterinäramt Schwandorf am 20. April eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. Die in diesen Restriktionszonen nötigen Untersuchungen sind nun abgeschlossen, informiert das Landratsamt Schwandorf. Laut Pressemitteilung wurden dabei keine weiteren Ausbrüche festgestellt. Die Sperrmaßnahmen können deshalb mit Wirkung ab Freitag, 22. Mai, aufgehoben werden.

„Das bedeutet unter anderem, dass in diesen Gebieten für das gehaltene Geflügel keine Aufstallungspflicht mehr besteht“, so die gute Nachricht. Auch bei den Wildvögeln habe sich im Landkreis Schwandorf die Lage deutlich entspannt, so Pressesprecher Manuel Lischka. Es würden demnach nur mehr vereinzelt tote Wildvögel gemeldet, und die letzten positiven Befunde datierten von Mitte März 2026.

Dennoch sollten alle Geflügelhalter weiterhin mehrere Punkte beachten, zu denen sie aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit verpflichtet sind, heißt es aus dem Landratsamt. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, so der Hinweis. Außerdem darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Außerdem müssen erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand tierärztlich abgeklärt werden. „Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein“, gibt Lischka zu bedenken. Dazu reicht ein Anruf unter der Telefonnummer 09431/471-236. Weitere Informationen hierzu gebe es ebenfalls beim Veterinäramt.

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