Hecken und Feldgehölze sind bedeutende Bestandteile der Kulturlandschaft und erfüllen wichtige agrarökologische Funktionen. In verschiedenen Flurbereinigungsverfahren im Gebiet der Stadt Oberviechtach waren auch eine Vielzahl von Hecken neu angelegt oder gesichert worden. Die damals gepflanzten Sträucher haben nun eine Größe erreicht, die eine Pflege notwendig macht. Sie ist für den langfristigen Erhalt der Heckenfunktionen erforderlich. Dafür gibt es Oberviechtach ein fundiertes Konzept.
Der Landschaftspflegeverband im Landkreis Schwandorf e.V. (LPV) hat dazu in Absprache mit der Stadt Oberviechtach im Rahmen der Biodiversitätsstrategie eine Pflege von aktuell 18 Hecken im Bereich Wildeppenried, Obermurach und Oberviechtach über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) beantragt und dafür ein sogenanntes Erneuerungskonzept erarbeitet. Vor Ort wurden die Pflegegrundsätze und –abschnitte mit den Vertretern des städtischen Bauhofs abgesprochen. Über mehrere Jahre werden Strauchhecken dabei abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktionen in der Kulturlandschaft fortwährend zu erhalten.
Wichtige Verjüngung
„Was dann bei der Erneuerung ziemlich rigoros aussieht, ist für viele Gehölze eine wichtige Verjüngung“, erläuterte Markus Kurz vom Landschaftspflegeverband. „Denn oft ist mangelnde Pflege die Ursache für eine Vergreisung oder das Auseinanderbrechen von Hecken. Sie verlieren so ihre Funktion zum Beispiel als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.“
Bei der fachgerechten Erneuerung werden die Gehölze bodennah auf Stock gesetzt und treiben danach umso vitaler wieder aus. So bilden Schlehe und Hasel schon im ersten Jahr wieder Triebe von über einem Meter. „Obstbäume, landschaftsbildprägende Bäume, einzelne beerentragende Sträucher oder beispielsweise alte Holunder und Weißdorne sollen dabei durchaus stehen bleiben.“ Auch bereichern stehendes und liegendes Totholz den Lebensraum Hecke. Gehölze, die im Wegseitengraben stehen oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, könnten auch entfernt und Bäume ausgeastet werden.
Zeitfenster für die Pflege
Grundsätzlich müsse laut Kurz der rechtliche Schutzstatus von Hecken berücksichtigt werden. Eine bestandserhaltende und ordnungsgemäße Nutzung und Pflege ist in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt.
An diesen Zeitraum hat sich der Bauhof gehalten und die Pflege der in dieser Erneuerungsperiode vereinbarten Abschnitte übernommen. Die nächsten Einsätze werden dann im Herbst sein.
Funktion der Hecken
- Schutzfunktion: Hecken verhindern beispielsweise Bodenerosion, bieten Windschutz und sorgen für den Wasserrückhalt in der Fläche
- Pflanzenwachstum: In Hecken und Feldgehölzen wachsen Pflanzen, die sowohl im Wald als auch im Offenland vorkommen
- Rückzug für Tiere: Tiere nutzen die vielfältigen Strukturen als Nahrungsbiotop, Brut- und Aufzuchtplatz, Ruhestätte und Winterquartier
- Strukturelement: Für den Biotopverbund sind Hecken und Feldgehölze als Strukturelemente unverzichtbar. Sie wirken der Verinselung von Lebensräumen entgegen.
- Landschaftsbild: Hecken gliedern und prägen.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.