In der Straße am Mühlacker in Parkstein gibt es nur kosmetische Arbeiten, auf einen Ausbau wird verzichtet. Die Anlieger lehnten die Maßnahme ab, weil sie dafür zur Kasse gebeten werden würden. Darüber informierte Bürgermeister Reinhard Sollfrank in der Marktgemeinderatssitzung.
Laut Sollfrank ist die Straße Am Mühlacker bislang noch nicht erstmalig hergestellt worden. Das würde bedeuten, dass bei einem Vollausbau die Anlieger nun 90 Prozent der umlagefähigen Kosten tragen müssten. Die Anlieger und auch ein Bauherr auf einem Grundstück im Bereich der Karl-Hofbauer-Straße lehnten die Maßnahme ab .Somit müsse der Markt Parkstein die Straße im Prinzip so erhalten, wie sie derzeit sei. Deshalb werden laut Sollfrank nun die Löcher nur mit Schotter ausgebessert.
Wenn das Bauvorhaben im Bereich der Straße Am Mühlacker und der Karl-Hofbauer-Straße fertiggestellt ist, soll die Trasse aufgefräst werden, damit sich der Untergrund besser miteinander verbinde. Außerdem werde dafür gesorgt, dass das Niederschlagswasser beidseits der Straße besser ablaufen könne. „Es wird aber weiterhin eine Schotterstraße sein“, lautete das Fazit Sollfranks. „Wozu die Straße teeren, wenn es die Anwohner nicht wollen“, merkte Martin Bodenmeier (FWG) an. Allerdings dürften sich dann die Anwohner auch nicht über Staub beschweren, machte er deutlich. Sollfrank stimmte Bodenmeier zu, dass das Staubfreimachen sprich das Asphaltieren der Strecke einen Präzedenzfall schaffen würde, weil es im Gebiet des Marktes Parkstein noch eine Vielzahl ähnlicher Straßen gebe. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat auf den Ausbau zu verzichten und die Sanierung im Sinne des Vorschlags von Bürgermeister Sollfrank durchzuführen.
Für die Errichtung zweier Lagerhäuschen auf dem Grundstück Meisenweg 8 sprach sich der Marktgemeinderat einstimmig für eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplanes „Grün“ aus. Dadurch wird es möglich, die Häuschen außerhalb der bebaubaren Fläche auf diesem Grundstück zu errichten. Ebenso einstimmig das gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Carports im Amselweg 3.
Auf dem Grundstück Scharmühle 1 darf eine Fischerhütte errichtet werden, in der Karl-Lukas-Straße 8 ein Bungalow.
Der Bauvoranfrage für die Errichtung einer Halle im „Manteler Forst“, aber im Bereich des Marktes Parkstein, erteilte der Marktgemeinderat eine einstimmige Absage. Bürgermeister Sollfrank erläuterte, dass bereitsdie Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt ein klares Nein zu diesem Vorhaben ausgsprochen habe.
Einstimmig genehmigte das Gremium die Errichtung einer Richtfunkantenne an der Basaltwand im Bereich der im oberen Teil installierten Scheinwerfer zur Beleuchtung der Bergkirche. Antragsteller ist das Landratsam, das mit dieser Richtfunkantenne eine direkte Verbindung vom Landratsamt zum Gesundheitsamt schaffen will. Laut Sollfrank hat das Landratsamt erklärt, dass diese Verbindung sicherer ist als die über ein Glasfaserkabel.















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