Der Parksteiner Marktplatz wird zwischen den Hausnummern 18 bis 24 zur Kurzzeitparkzone auf Bewährung. Die Geschäftsinhaber in diesem Bereich hat Bürgermeister Reinhard Sollfrank hinter sich. Der Marktgemeinderat gab dafür bei einer Gegenstimme nach vorheriger längerer Aussprache seine Zustimmung.
Bürgermeister Reinhard Sollfrank leitete den Tagesordnungspunkt „Schaffung von Kurzzeitparkplätzen im Bereich des Marktplatzes“ mit einem Hinweis auf das vor mehreren Jahren erstellte Verkehrsgutachten ein, das diese Forderung beinhaltete, die aber nie umgesetzt worden war. In der Realität wird die Kurzparkzone zwischen der Postfiliale (Hausnummer 18) und dem Ende dieser Häuserzeile an der Einmündung der Richard-Strauss-Straße ausgewiesen.
Das Marktoberhaupt schlug eine zeitliche Begrenzung des Parkens für Werktage von 7 bis 18 Uhr, samstags von 7 bis 12 Uhr, verbunden mit einer Parkdauer von 30 Minuten vor. Diese Zeit nannte der Bürgermeister ausreichend, dort Einkäufe zu tätigen oder andere Geschäfts zu erledigen.
Johannes Kick (SPD) plädierte für eine mögliche Parkzeit von einer Stunde, Silva Korsche-Ströhl und Josef Burkhard (beide FWG) sahen eine Parkzeit von einer halben Stunde als ausreichend. Josef Burkhard sah die jetzige Lösung nur als Übergang, bis ein anderes Parkangebot vorliegt. Heinz Rast (CSU) befürchtete, dass bei Einführung der Kurzparkzone die gegenüberliegende Straßenseite restlos zugeparkt sein wird. Für Gottesdienstbesucher, auch bei Beerdigungen, seien in der nächsten Umgebung der St. Pankratius-Kirche ausreichend Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung vorhanden, erklärte Bürgermeister Sollfrank. Ausdrücklich machte das Marktoberhaupt deutlich, dass der Markt wegen der Einführung der Kurzzeitparkplätze nicht zur Kommunalen Verkehrsüberwachung beitreten werde, vielmehr sei das Verständnis der Verkehrsteilnehmer gefordert. Bei einer Gegenstimme nahm der Marktgemeinderat den zeitlichen Vorschlag von BürgermeisterSollfrank für die Ausweisung der Kurzzeitparkzone an.















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