Parkstein
10.12.2019 - 11:57 Uhr

Parksteiner Straßen werden ansprechender

Vornehmlich das Thema Straßen beschäftigt die Parksteiner Markträte in der aktuellen Sitzung. Der Ausbau der Verbindungsstraße Parkstein-Schwand und die Neugestaltung der Straße durch den Ort geht in die nächste Runde.

Architekt Markus Münchmeier stellte in der Marktratssitzung am Montagabend den abschließenden Plan vor und verband dies mit einem Rückblick auf den bisherigen Verfahrensablauf. Einstimmig nahm der Marktgemeinderat die Planung an, im Januar/Februar folgt die Ausschreibung, der Baubeginn wäre dann nach Ostern 2020 möglich.

Münchmeier bedauerte, dass seine Bemühungen, den Baumbestand beim Ausbau der Gemeindestraße innerhalb des Waldbereiches zurückzunehmen, erfolglos waren. „Einen Tag bevor der Harvester kommen sollte, kam die Absage“, ergänzte Bürgermeisterin Tanja Schiffmann. Die Folge: Beidseits der Straße müssen im Waldbereich Leitplanken errichtet werden und lassen somit die ausgebaute Straße schmäler erscheinen. Im Ortsbereich gibt es gegenüber dem Vorentwurf keine Änderungen. „Die Straßen werden ansprechender“, sagte Markus Münchmeier. Neu ist, dass ein kleiner Dorfplatz mit offener Feuerstelle angelegt werden soll. Die Pflasterung des Platzes erfolgt mit gebrauchtem Pflaster, das innerorts nicht mehr benötigt wird. Die Straßenbeleuchtung sieht die Errichtung von 27 Brennstellen vor. Bei der Verlegung der Wasserleitung haben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ergeben.

Die Baukosten betragen für die Gesamtmaßnahme 2.730.000 Euro zuzüglich noch nicht genau feststehender Baunebenkosten. Münchmeier ist sich nicht sicher, ob die Gesamtarbeiten bis Ende 2020 abgeschlossen sind oder sich noch gewisse Zeit ins nachfolgende Jahr erstrecken. Mit 15:0 Stimmen nahm der Marktgemeinderat den vorgelegten Plan an.

Einstimmig erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Finkenweg 1. Ebenso für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Veilchenweg 16, bei gleichzeitiger Befreiung von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ost II, älterer Teil“. Hier muss der Bauwerber aber noch die Notwendigkeit der Abweichungen vom Bebauungsplan begründen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch für die beiden Bauanträge, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Karl-Lukas-Straße 1 und 3, mit gleichzeitiger Befreiung von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 
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