Photovoltaikanlagen in Parkstein: Stichtag immer 31. Dezember

Parkstein
12.11.2020 - 10:19 Uhr
Der Parksteiner Marktgemeinderat beschloss, immer den 31. Dezember als Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vorzusehen.

Muss der Markt Parkstein der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen immer sein Wohlwollen schenken oder sind auch naturschutzrechtliche und landwirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen? Eine Grundsatzentscheidung darüber stand auf Tagesordnung der Marktgemeinderatssitzung am Montagabend.

Bürgermeister Reinhard Sollfrank berichtete, dass regelmäßig Anfragen zur möglichen Errichtung derartiger Anlagen von Grundstückseigentümern oder auch Anlagenbetreibern eingehen. Seine Ansicht sei, dass in Parkstein Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern entsprechend eines Marktgemeinderatsbeschlusses Vorrang haben. Bürgermeister Sollfrank regte als Stichtag für zu entscheidende Anträge für die Errichtung von Anlagen den 31. Dezember jeden Jahres an.

Josef Langgärtner (FWG) als Experte für erneuerbare Energien schilderte dem Gremium die wichtigsten Vorgaben bei der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. So spiele eine große Rolle die Sichtbarkeit der Anlagen, die möglichst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, keine Nähe zu bestehenden oder noch auszuweisenden Wohngebieten, ein Verzicht auf die Verknappung landwirtschaftlicher Nutzflächen und im Besonderen die Beteiligung von Bürgern an derartigen Anlagen.

Heinz Rast (CSU) sprach knapp und prägnant seine Besorgnis an, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen eine Verschandelung der Landschaft sein könnten. Sonja Reichold gab den Photovoltaikanlagen auf den Dächern den Vorrang. Hans Kick (SPD) möchte nur auf landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen Photovoltaikanlagen sehen. Josef Burkhard (FWG) schloss sich dieser Meinung an, Fraktionskollege Martin Bodenmeier würde Photovoltaikanlagen auf Freiflächen nicht komplett ausschließen. Michael Gleißner (CSU) sprach sich dafür aus, nicht in jeder Sitzung über Photovoltaikanlagen zu entscheiden, sondern gab auch dem von Bürgermeister Sollfrank vorgeschlagenen fixen Zeitpunkt seine Zustimmung.

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, dem Vorschlag von Bürgermeister Sollfrank zu folgen und den 31. Dezember als Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vorzusehen.

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