Die Gaststätte einschließlich Pensionsbetrieb an der Hauptstraße gegenüber der St. Pankratiuskirche soll zu einer ambulanten Wohngemeinschaft und zu Räumen für Tagespflege umgebaut werden. Der Marktgemeinderat erteilte dazu in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Bevor das Landratsamt Neustadt/WN als zuständige Kreisverwaltungsbehörde die Baugenehmigung erteilen kann, müssen einige Probleme gelöst werden. Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt/WN war zum Vorhaben eine kurze Stellungnahme abgegeben worden. So werde gegenüber der Bauvoranfrage vor rund eineinhalb Jahren, wie Bürgermeister Tanja Schiffmann erklärte, auf den Einbau eines Liftes verzichtet, vielmehr wird ein Treppenlift die Nutzer der Räumlichkeiten vom Erdgeschoss in den ersten Stock, befördern. Kritisch beäugt hat die Verwaltungsgemeinschaft auch die Zu- und Ausgänge des Hauses unmittelbar an der vorbeiführenden Hauptstraße. Die Baulichkeit liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Parkstein, so dass auch das zuständige Architekturbüro Juretzka noch zu beteiligen ist.
Zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage mit Geräteraum, Türmerstraße 7, hat der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Parkstein West“ erteilt. Ebenso erteilte der Marktgemeindrat einstimmig unter Ausschluss von zwei beteiligten Markträten das Einvernehmen zum Neubau einer Maschinen- und Unterstellhalle am Marktplatz 22.
Zum Schluss der Sitzung informierte Bürgermeisterin Tanja Schiffmann über den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zum Ostbayernring. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass mit dem geänderten Leitungsverlauf, vom Ort Parkstein entfernt, die Interessen des Marktes berücksichtigt worden seien. Hinsichtlich der Errichtung weiterer Urnengräber einigte sich der Marktgemeinderat einstimmig, bisher für diesen Zweck nicht genutzte Flächen im Bereich bestehender Urnengräber als Urnengrabstätten auszuweisen. Auch denkt der Marktgemeinderat darüber nach, Urnengrabstätten in anderen Kommunen zu besichtigen.














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