Anfang 2025 könnte der erste Strom von den Windkraftanlagen aus dem Bürgerwindpark „Eichentratt“ ins Netz fließen. „Sobald dann der Rubel rollt, würden auch die Eigentümer von Genossenschaftsanteilen finanziell davon profitieren“. Mit diesen Antworten des Vorstandsvorsitzenden der Bürgerenergie Parkstein eG, Josef Langgärtner, und Mariella Schubert Plan BC GmbH, endete die Informationsveranstaltung der Bürgerenergie zur Errichtung der Windkraftanlagen und der Solarparks „Am Hardt“ und „Theile“.
Die Stühle im Festsaal waren belegt. Langgärtner stellte die drei laufenden Projekte der Parksteiner Energiegenossenschaft vor. Matthias Rösch, Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz, Weiden, meinte, dass der Deutsche Bundestag mit seiner Entscheidung für einen massiven Ökostromausbau der erneuerbaren Energien eine wichtige Entscheidung getroffen habe. Er sprach auch vom Wegfall von 10H-Regelungen bei Windkraftanlagen, was später Mariella Schubert, Plan BC GmbH, leicht relativierte. Rösch berichtete den Zuhörern auch über die geplante Errichtung von Windkrafträdern im Bereich Tännesberg auf dem „Woppenriether Berg“. Ausschließlich der Marktgemeinderat Tännesberg habe die Entscheidung dafür getroffen.
Mariella Schubert, beschrieb den Zuhörern, wie bereits bei der Infoveranstaltung Ende Juli 2021, die Lage der geplanten Windkrafträder bei Parkstein. Sie betonte ausdrücklich, dass die 10H-Regelung nicht gekappt, sondern nur „Erleichterungen“ enthalte. Fest stehe auch, dass die Windräder im „Eichentratt“ eine maximale Höhe von 250 Metern haben werden. Derzeit läuft laut Schubert die artenschutzrechtliche Prüfung, deren Ergebnis im September vorgestellt wird. Dann beginne die einjährige Windmessung. Anschließend folge der Einstieg ins Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Dann wiederum seien Bürgerinformationsveranstaltungen geplant. 2023 und 2024 soll das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeleitet werden. Die Frage aus dem Zuhörerkreis zur Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte Schubert nicht konkret beantworten. Es werden momentan vom schlimmsten Fall ausgegangen, es sei aber noch nicht der Punkt erreicht, wo das Vorhaben wegen Unrentabilität abgebrochen werden müsse.
Abschließend erklärte Langgärtner, dass die Vorstände und Aufsichtsräte der Bürgerenergie eG bisher entgegen anderslautenden Gerüchten ohne Erhalt einer Aufwandsentschädigung gearbeitet haben.



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