Von Maria Oberleitner
Die Diskussion um einen möglichen Wegfall der EEG-Einspeisevergütung sorgt in der Photovoltaikbranche für Verunsicherung. Bis Ende 2026 muss die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformieren, weil die EU-Genehmigung für das heutige EEG dann ausläuft. In einem Referentenentwurf sind nun Pläne zu lesen, die feste Einspeisevergütung ab 2027 zu streichen und durch ein marktbasiertes Modell zu ersetzen. Während Fachbetriebe aus der Nordoberpfalz vor einem politischen Zickzackkurs warnen, sehen sie die Zukunft der Solarbranche dennoch nicht gefährdet. Entscheidend seien künftig vor allem Batteriespeicher.
„Die eigentliche Schlüsselfrage lautet nicht, ob die Einspeisevergütung wegfällt, sondern wie erneuerbare Energie genau dann verfügbar gemacht werden kann, wenn sie gebraucht wird“, sagt Hubert Hösl, Geschäftsführer der Re-Solar-GmbH in Parkstein. Nach seiner Einschätzung wird die Bedeutung von Batteriespeichern weiter zunehmen. Sie ermöglichten es, tagsüber erzeugten Solarstrom in die Abendstunden zu verschieben und damit unabhängiger von den natürlichen Schwankungen der Stromerzeugung zu werden. „In der Praxis erleben wir allerdings derzeit, dass viele Speicherprojekte durch langwierige Verfahren, zusätzliche Anforderungen und verzögerte Netzanschlüsse ausgebremst werden.“
Branche spürt die Unsicherheit
Kritisch bewertet Hösl allerdings die aktuellen politischen Diskussionen. „Viele private Haushalte investierten einen erheblichen Teil ihres Vermögens in eine Photovoltaikanlage“, sagt er gegenüber Oberpfalz-Medien. Wenn überschüssiger Strom künftig teilweise ohne Vergütung eingespeist werden müsse, untergrabe das das Vertrauen in langfristige politische Zusagen: „Wer Bürger zum Investieren motiviert, muss auch langfristig zu seinen Zusagen stehen.“ Hösl arbeitet seit 26 Jahren in der Photovoltaikbranche – und in dieser Zeit habe sich die ganze Branche immer wieder auf neue Rahmenbedingungen einstellen müssen: ob wegen politischer Entscheidungen, Änderungen von Förderprogrammen oder Entwicklungen auf dem Weltmarkt. „Für Handwerksbetriebe wie uns erschwert diese Unsicherheit die langfristige Planung. Investitionen, Personalentwicklung und die Auslastung unserer Mitarbeiter lassen sich deutlich schwieriger kalkulieren, wenn sich die Rahmenbedingungen ständig ändern“, sagt der Re-Solar-Chef.
„Dass auch kleine Hausdachanlagen ihre feste Vergütung verlieren sollen, ist eine politische Entscheidung und keine zwingende EU-Vorgabe“, ordnet Sven Wilhelm ein. Wilhelm ist Geschäftsführer der Energietechnikfirma Ip³ aus Theisseil. Seiner Einschätzung nach spüre die Branche bereits jetzt einen Vorzieheffekt. Viele Kunden wollten ihre Anlagen noch vor einer möglichen Gesetzesänderung errichten lassen. Gleichzeitig steige die Nachfrage nach „Komplettlösungen“ – also Solaranlage, Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement. Trotzdem äußert er Sorge: Die Unsicherheit könnte den Ausbau und die Branche ab 2027 deutlich abbremsen. Für bestehende Anlagenbesitzer gibt Wilhelm aber Entwarnung. „Wer seine Anlage bereits betreibt oder sie bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, genießt Bestandsschutz und erhält die zugesagte Vergütung über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren.“
Eigenverbrauch im Mittelpunkt
Für sie gilt dann eine feste Vergütung – wenn die Anlage klein genug ist. Ab 100 kWp greift bereits jetzt die Pflicht zur Direktvermarktung über die Strombörse, und für diese größeren Anlagen kommt ab Mitte 2027 zusätzlich eine Erlösabschöpfung über sogenannte Differenzverträge hinzu. Die geplante Reform würde diese Direktvermarktung schrittweise auch auf kleinere Anlagen ausweiten.
Wirtschaftlich entscheidend, betont Wilhelm, sei aber ohnehin der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde sei rund viermal so wertvoll wie eine eingespeiste. Ähnlich argumentiert auch ein Sprecher des Bayernwerks: „Die feste Einspeisevergütung ist in der frühen Ausbauphase der Solarenergie wichtig gewesen“, heißt es auf Anfrage. Heute sei es aber „nur noch eingeschränkt“ zeitgemäß. Photovoltaikanlagen würden bereits heute überwiegend für den Eigenverbrauch ausgelegt und künftig voraussichtlich noch häufiger mit Batteriespeichern kombiniert. Für die Stromnetze erwartet der Netzbetreiber Vorteile durch die Reform: Man erwarte sich Netzentlastung, wenn der in der Mittagsspitze erzeugte Strom selbst verbraucht oder eingespeichert wird.



















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