Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wollte für den Abschnitt C2 des Süd-Ost-Links zwischen Marktredwitz und Pfreimd im Mai eine Antragskonferenz ausrichten. Der Präsenztermin war wegen der Corona-Pandemie nicht möglich. An seine Stelle trete nun ein schriftliches Verfahren, teilte die die BNetzA mit. Grundlage ist das Planungssicherungsgesetz, das der Bundestag erlassen hat, um Genehmigungsverfahren fortführen zu können.
"Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können", nehme die Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes die Antragskonferenz als schriftliches Verfahren vor. Damit gebe es Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie "sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen".
Die bereits übermittelten Stellungnahmen und Hinweise würden berücksichtigt, heißt es auf der Website der BNetzA. Auf Grundlage des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch den Netzbetreiber Tennet und der Stellungnahmen legt die Agentur einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest und bestimmt, welche Unterlagen der Vorhabenträger beibringen muss. Der Trassenkorridor trifft nordöstlich von Wernberg-Köblitz auf den Landkreis, kreuzt bei Deindorf die A6 und knickt dann bei Losau-Weihern nach Südwesten. Nördlich Pfreimd kreuzt die Trasse die Autobahn A 93 und nochmals die A 6. Etwa auf Höhe Döllnitz endet der Abschnitt.
Frist läuft
Stellungnahmen per Post oder E-Mail sind bis zum 10. Juli möglich. Unter www.netzausbau.de/antragskonferenz-5-c2 stehen dafür ein Online-Formular und auch die Planunterlagen zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse lautet vorhaben5[at]bnetza[dot]de, die Postadresse: Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn
Antragskonferenz
Netzbetreiber Tennet hat am 31. Januar 2020 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück C2 (Marktredwitz-Pfreimd) der Gleichstrom-Erdkabeltrasse "Süd-Ost-Link" gestellt. Die Planfeststellung legt die endgültigen Details für den Verlauf des Süd-Ost-Links fest. Der Feststellungsbeschluss entspricht einer Baugenehmigung. Die Antragskonferenz ist ein Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung und richtet sich an die Träger öffentlicher Belange wie etwa Kommunen, an Vereinigungen und Verbände. Die Bundesnetzagentur wird nach dem nun laufenden schriftlichen Verfahren einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festlegen und so den Inhalt der Unterlagen bestimmen, die Netzbetreiber Tennet für das Planfeststellungsverfahren weiter einreichen muss. (ch)
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