Pfreimd
07.01.2022 - 11:02 Uhr

Neue Gestaltungssatzung für Pfreimd

Wie groß darf ein Fenster sein? Welche Formen sollten Dachgiebel haben und welchen Farbton bekommt die Fassade? Die neu überarbeitete und jüngst veröffentlichte Gestaltungssatzung der Stadt Pfreimd gibt verständlich Antworten.

Bürgermeister Richard Tischler und der zuständige bauliche Betreuer Roland Glatzer präsentieren die neue Gestaltungssatzung der Stadt Pfreimd. Vom Gartenzaun bis zur Hausfarbe ist alles geregelt. Bild: mis
Bürgermeister Richard Tischler und der zuständige bauliche Betreuer Roland Glatzer präsentieren die neue Gestaltungssatzung der Stadt Pfreimd. Vom Gartenzaun bis zur Hausfarbe ist alles geregelt.

Um das Stadtbild Pfreimds zu wahren und allen Bürgern die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Heimat nahezubringen, veröffentlicht die Stadt Pfreimd ihre überarbeitete Gestaltungssatzung. Stolz präsentierte Bürgermeister Richard Tischler den neuen Entwurf. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem städtebaulichen Berater und Architekten Günter Naumann und Mitgliedern des Stadtrats, hat die bisherige Version, die noch aus den achtziger Jahren stammte, auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Mit zahlreichen Grafiken und Bildern sehenswerter Orte in Pfreimd illustriert, sind die Regelungen sehr anschaulich dargestellt.

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Jede Gemeinde hat ihr ortstypisches Erscheinungsbild. Die Altstadt Pfreimd zeichnet sich vor allem durch geschlossene Straßenzüge, schlichte Fassaden und Häuser mit steilen Dächern in naturfarbener Ziegeldeckung aus. Diese Erkennungsmerkmale werden in der Gestaltungssatzung festgehalten. So sollten Türen und Fenster aus Holz anstatt aus Kunststoff sein und Solaranlagen nur an nicht sichtbaren Dachstellen angebracht werden. Bürgermeister Tischler weißt darauf hin, dass auch die Farbe der Außenwand geregelt ist und daher in Einklang mit der Satzung sein muss. Die Gemeinde schafft durch die örtliche Bauvorschrift in eigener Verantwortung ihr persönliches Ortsbaurecht. Alle Bauherren sind daran gebunden.

"Ausnahme-Stadtkern" erhalten

Die Satzung regelt die Gestaltung baulicher Anlagen in den beiden Sanierungsgebieten "Altstadt" und "Freyung" für sämtliche Baumaßnahmen - seien es Renovierungen, Instandsetzungsarbeiten oder Neubauten.

"Uns wird von Städteplanern und Denkmalschützern oft gesagt, dass unsere Altstadt wirklich eine Ausnahme ist", erzählt Bürgermeister Tischler. "Die gesamte Altstadt steht unter Denkmalschutz und vor allem dafür ist die Satzung da: Unseren Stadtkern zu erhalten."

Die Stadt Pfreimd bietet im Vornherein sämtlicher Arbeiten ein städtebauliches Beratungsgespräch an. "Einmal im Monat kann sich jeder mit Bauvorhaben bei uns kostenlos beraten lassen. Natürlich sind auch weitere Termine möglich.", so Tischler. Dabei können die Bauherren eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für ihr Vorhaben bekommen, welche Voraussetzung für die anschließende bauliche Umsetzung ist. Außerdem stehen den Bürgern verschiedene staatliche Fördermittel zur Verfügung.

Als Ansprechpartner für Fragen rund um die neue Satzung und für Bürger, die eine bauliche Umgestaltung im geschützten Bereich planen, steht Roland Glatzel, (09606/88939) zur Verfügung. Seit 1. Dezember ist er unter anderem für die Städtebauplanung und die Betreuung baulicher Maßnahmen zuständig. Bürgermeister Tischler empfiehlt, sich die Gestaltungssatzung im Rathaus abzuholen.

OnetzPlus
Pfreimd21.12.2021

"Uns wird von Städteplanern und Denkmalschützern oft gesagt, dass unsere Altstadt wirklich eine Ausnahme ist."

Richard Tischler, Erster Bürgermeister

Richard Tischler, Erster Bürgermeister

 
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