Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe versorgt Ortsteile der Stadt Pfreimd, des Marktes Luhe-Wildenau, des Marktes Wernberg-Köblitz und der Gemeinde Trausnitz mit Trinkwasser. Die diesjährige Verbandsversammlung fand im Sitzungssaal der Stadt Pfreimd statt.
Neben den Verbandsräten waren auch die Bürgermeister der vier Mitgliedskommunen anwesend. Zu Beginn gedachten die Verbandsräte des verstorbenen Wasserwartes Georg Rewitzer, der dieses Amt über 50 Jahre ausübte. Verbandsratsvorsitzender Johann Müller unterrichtete die Verbandsräte über das Ergebnis der Wasseruntersuchung durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, das dem Zweckverband eine gute Trinkwasserqualität bescheinigte.
Weniger erfreulich war die Erhöhung des Strompreises, der sich mit 4,81 Cent je Kilowattstunde nahezu verdoppelte. Bei 350 000 KW/h schlägt dies deutlich zu Buche. Seit 2018 ist der verbandseigene Brunnen I bei Meisthof wegen Verkeimung stillgelegt. Das hatte zur Folge, dass eine erhebliche Menge an Trinkwasser vom Markt Wernberg-Köblitz zugekauft werden musste. Der Zukauf führte im Haushalt 2018 zu außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 18 262 Euro. Diese wurden von den Verbandsräten genehmigt.
Bürgermeister Richard Tischler legte das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vor. Demnach hatte der Haushalt ein Volumen von 319 774 Euro, der sich in 252 749 Euro im Verwaltungshaushalt und 67 025 Euro im Vermögenshaushalt aufgliederte. Zur Deckung des Haushaltes mussten 44 551 Euro den Rücklagen entnommen werden. Der Vorstandschaft wurde die Entlastung ausgesprochen.
Die Stilllegung des Brunnen I und der bauliche und technische Zustand der Wasseraufbereitung stellen den Zweckverband vor schwierige Entscheidungen. Wenn die Wasserförderung im bisherigen Umfang beibehalten werden soll, muss in die Brunnenanlage eine Summe in Millionenhöhe investiert werden. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht gefallen. Die Beitrags- und Gebührensatzung, sowie die Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes besteht seit 1996. Eine redaktionelle Anpassung war deshalb dringend erforderlich. Den Neuerlass der Satzungen lag die Vorgabe der Bayerischen Gemeindeordnung zugrunde. Den Änderungen wurde zugestimmt.
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