Unter der Sitzungsleitung von stellvertretender Bürgermeisterin Johanna Mertins erläuterte Landschaftsarchitekt Siegfried Lösch die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur achten Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung der Oberpfalz kann in Abstimmung mit dem Sachgebiet Städtebau die aktuelle Bedarfsbegründung zur angedachten Baugebietsausweisung nachvollziehen. Insbesondere wird anerkannt, dass sich die Kommune hinreichend mit dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" auseinandersetzte und ihm Rechnung trägt. Die früheren Einwendungen werden nicht mehr aufrecht erhalten und somit kann die Planung mitgetragen werden.
Keine Hindernisse
Heimatpflegerische Belange werden in den Begründungen ausreichend berücksichtigt, legte Kreisheimatpfleger Leo Berberich dar und bat um konsequente Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr merkte an, dass die Interessen der Bundeswehr zwar berührt sind, aber nicht beeinträchtigt werden. Mit der Zunahme des vorhandenen Schieß -und Übungslärms muss gerechnet werden. Bei der geplanten Maßnahme bestehen bei gleichbleibender Sach -und Rechtslage seitens der Bundeswehr aus liegenschaftsmäßiger, infrastruktureller und schutzbereichsmäßiger Sicht keine Bedenken. Der Lage im Vorranggebiet Hochwasserschutz und im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet wurde in Abstimmung mit den Fachstellen auch Rechnung getragen, führte der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord an.
Die eingegangenen Stellungnahmen werfen nach ihrer Abwägung keine Fragen auf, resümierte Landschaftsarchitekt Siegfried Lösch. Das Gremium nahm die Anregungen einhellig zur Kenntnis. Zweite Bürgermeisterin Johanna Mertins trug den Feststellungsbeschluss vor: Nachdem die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erneut vorgenommen hatte, wird der Flächennutzungsplan im Bereich "Nabburger Straße BA III" von einer landwirtschaftlichen Fläche auf ein allgemeines Wohngebiet geändert.
Bauhof dehnt sich aus
Der Bereich zur Vergrößerung des Bau- und Recyclinghofes wird als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Einstimmig plädierte der Stadtrat dafür, dass die Genehmigung der achten Änderung des Flächennutzungsplanes per Beschluss ersetzt wird.












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