(bey) Mit 11:1 lehnte der Gemeinderat die Aufhebung der Altersgrenze für die Nutzung der Miniarena und erweiterte Öffnungszeiten am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen ab 14 Uhr ab. Bürgermeister Michael Bauer erklärte dazu, dass es dazu seitens des Landratsamts Vorgaben gebe. Demnach dürfen dort Kinder bis zum 15. Lebensjahr an Werktagen von 8 bis 20 Uhr Ballspielen. Außerdem darf die Miniarena an fünf Kalendertagen im Jahr auch sonn- und feiertags genutzt werden. Die Nutzung der weiteren Spielflächen in der Allwettersportanlage ist laut Aushang am Zaun von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen geht nichts.
Bauer erinnerte daran, dass dies auch Wunsch der Anwohner war. "Mit einer Neuregelung machen wir wieder ein Fass auf", warnte er. Tobias Forster schlug vor, die Nutzung auf 20 Uhr zu erweitern, weil das Hinweisschild am Spielgelände 19 Uhr als „Spielende“ vorgibt. Dann soll im Frühjahr der Sachverhalt neu bewertet werden. Alexander Radlbeck regte an, auf einer „grünen Wiese“ zwei Tore aufzustellen. „Der Antrag grenzt an Maßlosigkeit“, meinte Lorenz Gebert. Er machte sich für die bisherige Praxis stark. Als Anlieger habe er seit Mai keine Mannschaft mehr beim Volleyball oder Basketball gesehen. So kam es dann auch in der Abstimmung.
In einem Telefonat am Tag danach berichtete Bürgermeister Bauer, dass der Gemeinderat 2009 die zeitliche Nutzung des Spielgeländes auf 19 Uhr beschränkt habe. Dieser Beschluss sei zum Zeitpunkt der Sitzung nicht mehr bekannt gewesen. Deshalb werde er den Gemeinderat in der nächsten Sitzung entsprechend informieren.
Dem Beschlussfassung über die erneute Auslegung des Bebauungsplans „Schloßpaint I“ ging eine knapp halbstündige Diskussion über Höhen, anzunehmende Fixpunkte, natürlich abfließendes Wasser und weitere Aspekte eines bestimmten Grundstückes voraus. Letztlich stimmte der Gemeinderat der Billigung und erneuten Auslegung mit 9:3 zu.
Einstimmig erteilten die Räte das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Ziegelleite 7, verbunden mit der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans bezüglich der Überschreitung der Baugrenze beim Carport. Ebenso grünes Licht gab es für ein Einfamilienhauses in der Landrat-Kreuzer-Straße 11.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.