Er sei Jäger, führt deutsche und niederländische Jagdscheine mit sich, eine Waffenbesitzkarte und einen europäischen Fernwaffenpass außerdem. Das Entscheidende aber fehlt: das berechtigte Interesse dafür, die Langwaffe überhaupt dabei zu haben, wie ein Einladungsschreiben zur Jagdausübung. Das stellt die Bundespolizei Waidhaus am vergangenen Wochenende bei der Kontrolle eines Mannes nahe Pleystein fest, der gerade mit seinem Wagen die tschechische Grenze passiert hat, um weiter in die Niederlande zu fahren.
Ebenfalls augenfällig bei der Kontrolle ist, dass die Schrotmunition zur Waffe in einer offenen Tasche im unverschlossenen Kofferraum des Wagens liegt, was gegen die Vorschriften zum Transport von Waffen und Munition verstößt. Es läuft also nicht gut für den 64-Jährigen – und dann finden die Polizisten auch noch eine halbautomatische Handfeuerwaffe plus 43 Patronen dafür im Kofferraum. Dafür besitzt der Jäger keine Papiere, aber eine abenteuerliche Erklärung: Die Waffe habe er in seinem alten Haus in Tschechien unter den Dielenbrettern gefunden.
Die Folge: Die Bundespolizei beschlagnahmte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden die Pistole samt Munition und stelle eine Anzeigen wegen Verstößen gegen des Waffengesetz. Erst als der 64-Jährige zudem 800 Euro Sicherheitsleistung bezahlten, durfte er die Heimreise Richtung Niederlande antreten.
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